Meir-Raser: länger in der Zelle, aber nicht wegen Terrorismus
Der Franzose mit tunesischen Wurzeln stand zunächst unter dem Verdacht des Mordversuchs in einem terroristischen Kontext und des Verstoßes gegen das Waffengesetz.
Der Mann hatte Berufung gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft eingelegt.
Die Anklagekammer hat beschlossen, diese aufgrund des Verstoßes gegen die Waffengesetzgebung aufrechtzuerhalten. Der Vorwurf einer terroristischen Straftat wurde fallen gelassen.
Der Mann war am 23. März über den Meir in Antwerpen gerast. Im Kofferraum lagen Waffen. Er hatte allerdings keine Munition dabei und die Waffen waren in Einzelteile zerlegt.
Der Verdächtige selbst sagte aus, er habe seine Freundin gesucht und sei dabei zufällig auf die belebte Einkaufsstraße geraten.