Neuer Fall von Vogelgrippe bei Lüttich und Riemst
Diese Pufferzone umfasst vier Gemeinden: Bassenge, Oupeye und Visé in der Provinz Lüttich in Wallonien und Riemst in der Provinz Limburg in Flandern. Hier ist bis auf Wiederruf jeder Transport von Geflügel, Federvieh und Bruteiern verboten.
Zudem muss jeder Geflügelhalter seiner Gemeinde binnen 48 Stunden seinen Gesamtbestand an Tieren melden. Die Pufferzone der Gesundheitsbehörden bleibt für mindestens drei Wochen aufrechterhalten.
Damit registrieren die belgischen Behörden insgesamt 13 vom Vogelgrippevirus H5N8 betroffene Zonen, wie Bundeslandwirtschaftsminister Willy Borsus (MR) dazu sagt: „Doch bis heute sind davon noch keine professionellen Geflügelzüchter betroffen. Ich rate noch einmal jedem zu allgemeiner Wachsamkeit.“
Auch die Bundesagentur für Lebensmittelsicherheit (FAVV) appelliert in diese Richtung und bittet alle Halter mit Nachdruck darum, Krankheits- oder Todesfälle im Geflügel- oder Vogelbestand den Behörden oder einem Tierarzt zu melden. Noch einmal erinnern alle Beteiligten daran, dass das Virus für den Menschen ungefährlich ist. Der Verzehr von Geflügel und Eiern sei unbedenklich, so die FAVV.