112 Straftäter müssen Belgien verlassen
Das hat der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA), auf Twitter bekannt gegeben. Bei den Häftlingen handelt es sich ausschließlich um Schwerverbrecher oder um Terroristen.
Die Verurteilten haben ihre Strafe allesamt (fast) ausgesessen. Sechs Monate vor Ende ihrer Strafe kann ihnen der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA), ihre Aufenthaltsgenehmigung für Belgien entziehen, wenn sie eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen. Sie haben dann noch die Möglichkeit, beim Rat für Ausländerstreitigkeiten Berufung einzulegen.
Bislang wurden sieben Entschlüsse zum Einzug der Aufenthaltsgenehmigung bestätigt, zwei andere wurden abgewiesen. Mehrere Berufungsverfahren laufen noch.
Die Reform trat vor einem Jahr in Kraft. Seither ist es leichter geworden, Aufenthaltsgenehmigungen von Häftlingen einzuziehen. Seitdem kann auch Ausländern die Aufenthaltsgenehmigung entzogen werden, die entweder in Belgien geboren wurden oder die vor ihrem zwölften Lebensjahr eingereist sind.
Die Gesetzesverschärfung hatte zahlreiche Kontroversen und Diskussionen im Parlament zur Folge. Es ging vor allem um die Frage, was der Begriff "Gefahr für die nationale Sicherheit" beinhaltet. Auch kam die Frage auf, ob die Verschärfung mit der Verfassung in Einklang steht: Kann man Ausländern, die hier bereits von klein auf wohnen, einfach des Landes verweisen?
Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes steht noch aus. Francken ist jedoch zuversichtlich, da der Staatsrat zuvor keine einzige Anmerkung bei der Kontrolle des Gesetzes machte.