Rat für Ausländerstreitsachen vernichtet Abschiebungsentscheid der Behörde
Der Rat für Ausländerstreitsachen hat eine Entscheidung der Ausländerbehörde, eine Person ohne Aufenthaltspapiere abzuschieben, verworfen. Der Mann steht in Belgien unter Totschlagverdacht. Wenn der Mann abgeschoben wird, kann kein ordentliches Gerichtsverfahren geführt werden, so der Rat.
Der Verdächtige war am 18. Mai in Aalter bei einer Polizeikontrolle verhaftet worden. Bei einem Fluchtversuch schien er einen Polizeibeamten vorsätzlich überfahren zu wollen. Der Untersuchungsrichter ließ ihn wegen versuchten Totschlags festnehmen. Daraufhin saß er2 Monate in Untersuchungshaft in Gent. Anfang August ordnete der Untersuchungsrichter seine Freilassung gegen Auflagen an. Seine Familie zahlte eine Kaution.
Nach seiner bedingten Freilassung wurde der Mann sofort in die Abschiebungshaft nach Brügge gebracht.
Jetzt aber hat der Rat für Ausländerstreitsachen seine Abschiebung für ungültig erklärt, da diese ein ordentliches Gerichtsverfahren verhindern würde.
Francken erhebt Einspruch
Der Mann aus Marokko hielt sich bereits 5 Jahre ohne Aufenthaltserlaubnis in Belgien auf und soll bereits mehrere Aufforderungen erhalten, das Land zu verlassen, schreiben die Zeitungen De Morgen und Het Laatste Nieuws
Der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken (N-VA) will den Kassationshof anrufen und Einspruch gegen das Urteil des Rates einlegen.
Darüber hinaus unterstreicht Francken gegenüber den VRT-Nachrichten, dass die meisten Personen zum Zeitpunkt ihrer Ausweisung ihre Strafe abgesessen hätten. Nur eine Minderheit der abgeschobenen Personen sei noch Teil von Ermittlungen. Weil diese auch während der Ermittlungen illegal in Belgien seien und das Ausländergesetz auf sie zutreffe, sei eine Ausweisung wohl möglich, sofern die Personen die öffentliche Ordnung bedrohen würden.