Brüsseler Richter verpflichtet Flandern zur Erstellung eines Plans zur Luftqualität
Ein erstinstanzliches Gericht in der belgischen Hauptstadt Brüssel hat die flämische Landesregierung dazu verpflichtet, einen Plan zur Verbesserung der Luftqualität aufzustellen. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte eine Klage gegen Brüssel eingereicht, weil sich Flandern zu wenig um die Qualität der Luft kümmert. Das Gericht gab Greenpeace jetzt recht.
Flandern kümmert sich zu wenig um die Qualität der Luft und gibt den Behörden der Europäischen Union zu wenig Informationen in dieser Sache weiter. Darum braucht das belgische Bundesland Flandern einen Plan zur Verbesserung der Luftqualität.
Mit diesen Argumenten war Greenpeace in Brüssel vor Gericht gezogen, in der Hoffnung, dass die Justiz die flämische Landesregierung dazu verpflichtet, einen solchen Plan zu erstellen. Greenpeace hat diesen Prozess am Mittwoch tatsächlich gewonnen.
Jetzt muss die flämische Landesregierung binnen eines Jahres einen Qualitätsplan für das gesamte flämische Grundgebiet erstellen, so das Gericht. Zudem wird Flandern dazu verpflichtet, zusätzliche Messungen durchzuführen und diese innerhalb von drei Monaten den EU-Behörden übermitteln. Falls die Landesregierung die entsprechenden Deadlines nicht einhält, wird ein Zwangsgeld von 1.000 € pro Tag fällig.
Die flämische Landesregierung hat allerdings noch die Möglichkeit, bei einer höheren Instanz gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in Brüssel vorzugehen. Es ist davon auszugehen, dass Flandern hiervon Gebrauch macht.
Die Umweltministerin reagiert
Flanderns Umweltministerin Joke Schauvliege (CD&V) reagierte auf das Urteil und gab dazu an, dass ein entsprechender Plan zur Luftqualität noch in diesem Jahr vorliegen werde. Die Landesregierung habe einem vorläufigen Plan bereits im Juli zugestimmt und grünes Licht werde wohl noch vor dem Jahreswechsel gegeben. Schauvliege gab auch an, dass sie dem Brüsseler Urteil Folge leisten werde und keine Berufung dagegen einlegen werde.