Drastische Forderungen: Syrienkämpfer, IS-Frauen und deren Kinder wollen nach Belgien geholt werden
Die Anwälte eines belgischen Syrienkämpfers, dreier IS-Witwen und deren 10 Kinder fordern vom belgischen Staat ein Zwangsgeld von 105.000 € für jeden Tag ein, den sie weiter an ihrem derzeitigen Aufenthaltsort im Norden Syriens verbringen müssen. Dies melden die flämischen Tageszeitungen Het Laatste Nieuws und De Morgen am Montag. Ende der Woche wird dieser Vorgang vor einem Brüsseler Gericht verhandelt.
Ein in Belgien als Terrorist angesehener islamistischer Syrienkämpfer, die Witwen von drei gefallenen IS-Kämpfern und deren insgesamt 10 Kinder verlangen über ihre Anwälte, dass der belgische Staat sie entweder ins eigene Land holt oder sie zumindest an einem sicheren Ort im Ausland unterbringt.
Die Frauen und ihre zwischen 7 Jahren und 6 Monaten alte Kinder halten sich derzeit im Flüchtlingslager Al-Hol (Foto) im Norden von Syrien auf, also außerhalb der türkischen Pufferzone. Der Syrienkämpfer Adel Mezroui befindet sich verletzt in der Krankenstation des kurdischen Gefangenenlagers Al-Hasakah.
Aus den Krankenakten der 10 Kinder ist ersichtlich, dass diese stark unterernährt sind und dass sie chronischen Durchfall haben. Bei einem Jungen musste nach einem Bombenangriff der rechte Arm amputiert werden.
Dies seien erbärmliche Zustände, unter denen die Betroffenen dort leben müssten, so die Anwälte. Deshalb fordern sie den belgischen Staat dazu auf, ihre Mandanten entweder nach Belgien zu bringen oder zumindest in ein als sicher geltendes Drittland, wie z.B. die syrischen Nachbarländer Türkei, Jordanien oder Libanon.