Verstöße von ausländischen Autofahrern in den Umweltzonen in Belgien: Erfassung und Bestrafung
Seit dem Jahreswechsel gelten neue bzw. schärfere Regelungen in den Umweltzonen von Antwerpen, Brüssel und Gent. Die beiden erst genannten Städte haben ihre Normen angehoben und Gent führte am 1. Januar eine Niedrig-Emissionszone in der Innenstadt ein. Verstöße von hiesigen Autofahrern können leicht erfasst und geahndet werden. Doch wie werden Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen erwischt, die mit einem nicht (mehr) zugelassenen Wagen in eine dieser Zonen hineinfahren?
In Antwerpen, Brüssel und Gent gelten seit dem Jahreswechsel Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge bis einschließlich der Emissionsstufe Euronorm 3. In den beiden flämischen Metropolen dürfen auch Fahrzeuge mit Euronorm 4 nur noch mit einer Ausnahmegenehmigung in die Umweltzonen hineinfahren. Dies betrifft insgesamt rund 17 % aller in Belgien zugelassener Dieselfahrzeuge. Die Städte überwachen diese Verbote mit Kameras, die Kennzeichen erfassen, wodurch der Wagentyp und der Halter ermittelt werden können und/oder mit mobiler Erfassung und sofortiger Zahlung der Strafzettel.
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Doch wie werden ausländische Fahrzeuge erfasst und entsprechende Verstöße erfasst und geahndet? Bisher konnten solche Fahrer in Brüssel und Antwerpen durch das Raster von unausgegorenen Systemen fallen und wurden entweder nicht erwischt oder konnten durch unzureichende Zusammenarbeit mit den Behörden ihrer Heimatländer nicht bestraft werden. Doch inzwischen reifen Systeme, die ein Entkommen von ausländischen Autofahrern, die unerlaubt mit schadstoffreichen Fahrzeugen in die belgischen Umweltzonen einfahren, erschweren.
Noch keine einheitliche Regelung in der Europäischen Union
Ein erstes Problem ist, dass innerhalb der EU einige Verkehrsdelikte international geahndet werden, sprich, hier gibt es eine grenzübergreifende Zusammenarbeit. Doch das unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone mit einem Auto, das dort eigentlich nicht sein darf, gehört noch nicht dazu und eine Anpassung auf EU-Ebene kann hier noch bis 2023 dauern. Guter Rat teuer? Vielleicht nicht, doch es muss noch einiges an Aufwand erledigt werden…
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Das Problem liegt in der internationalen Weitergabe von Daten und das Thema Datenschutz geht in bestimmten Ländern so weit, dass diese Angaben zu ihren Landsleuten nicht einfach so an andere Länder weitergeben - auch nicht bei Straftaten. Belgien arbeitet inzwischen bilateral auch auf dieser Ebene mit Frankreich und mit den Niederlanden eng zusammen. In der letzten Zeit konnten Antwerpen und Brüssel aber auch eine steigende Zahl an Strafzetteln für deutsche Autofahrer ausschreiben und zustellen. Neben den Deutschen werden z.B. in Antwerpen auch mehr und mehr britische und polnische Fahrer erfasst und bestraft, die unerlaubt in die Umweltzone fahren.
Anmelden ist möglich und nötig
Eigentlich können sich ausländische Fahrer im Vorfeld ihrer Reise nach Antwerpen z.B. online registrieren lassen, doch dies ist in den Nachbarländern nicht unbedingt bekannt. Aber, im Gesetz schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Antwerpen arbeitet mittlerweile mit einem Netz von Gerichtsvollziehern, die in den Nachbarländern akkreditiert sind und dort Bußgelder für die Stadt eintreiben. Brüssel arbeitet mit mobiler Erfassung und die damit beauftragten Mitarbeiter stellen Strafmandate direkt vor Ort aus, die am besten sofort bezahlt werden, z.B. mit Kreditkarte.
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Für Gent ist das alles noch Neuland und die Verantwortlichen müssen ihre Erfahrungen sammeln. Doch sie interessieren sich deutlich für die Antwerpener Herangehensweise mit Gerichtsvollziehern, die Bußgelder im Ausland eintreiben und auch die mobilen Kontrolleure in Brüssel sind für Gent eine Möglichkeit. Alle betroffenen Städte arbeiten mit Frankreich und den Niederlanden mit dem vereinbarten Datenaustausch zusammen.
In absehbarer Zeit wird es für ausländische Autofahrer (nicht nur aus den hier genannten Ländern), die mit älteren und unzulässigen Fahrzeugen in die drei Umweltzonen einfahren, immer schwieriger, unerkannt zu entkommen oder einem Strafmandat zu entgehen. Das muss sich noch herumsprechen, ist aber unumgänglich. Erst recht, wenn es ab 2023 zu einer einheitlichen EU-weiten Regelung kommt.
Ausführlich nformieren oder anmelden kann man sich auf den jeweiligen Webseiten der drei hier genannten Städte - lobenswerter Weise auch jeweils in deutscher Sprache: Antwerpen slimnaarantwerpen.be, Brüssel lez.brussels, Gent www.gent.be.
Antwerpen bietet erwischten ausländischen Autofahrern, die zum ersten Mal unerlaubt und unangemeldet in die Umweltzone hineingefahren sind und die aufgrund von Unwissenheit gegen die geltenden Regeln verstoßen haben, die Möglichkeit, sich zu melden und dies anzuführen. Damit kann das verhängte Bußgeld von 150 € auf 75 € halbiert werden und das Fahrzeug gilt als registriert, was eine neuerliche Anmeldung nicht mehr erforderlich macht.