Belgien legt keine Berufung gegen die juristische Verpflichtung ein, IS-Kinder zurückzuholen
Die geschäftsführende belgische Bundesregierung legt keine Berufung gegen die juristisch verpflichtete Rückführung von Kindern von IS-Kämpfern aus Syrien ein. Eine kürzlich erfolgte einstweilige Verfügung verlangt von belgischen Staat, 10 Kinder von IS-Kämpfern aus unserem Land heimzuholen, auch wenn diese nicht in Belgien zur Welt gekommen sind.
Bundesverteidigungsminister Philippe Goffin (MR) bestätigte diese Angaben vor dem parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Die einstweilige Verfügung wurde am 11. Dezember 2019 erlassen und verpflichtet Belgien, diesen 10 Kindern konsularischen Beistand zu bieten, dahingehend, dass sie Ausweise sowie Reise- und Verwaltungsdokumente bekommen können, um in unser Land kommen zu können.
Diese Kinder halten sich derzeit gemeinsam mit ihren Müttern im Flüchtlingslager Al-Hol im kurdisch besetzten Norden Syriens auf. Belgien hat noch bis Ende Januar Zeit, diese Verfahren einzuleiten, andernfalls fallen Zwangsgelder in Höhe von 5.000 € pro Kind und pro Verspätungstag an.
Nach dem Urteil im Dezember hatte Belgiens geschäftsführender Justizminister Koen Geens (CD&V) noch angegeben, dass unser Land für gewöhnlich gegen diese Art von Urteilen oder einstweiligen Verfügungen Berufung einlegt. Doch darauf werde verzichtet, so Verteidigungsminister Goffin gegenüber den Ausschussmitgliedern.
Im Gegenteil. Man werde versuchen, dem Urteil zu entsprechen. Doch dabei gibt es ein Problem. Unser Land braucht zur Einreise dieser Kinder die Zustimmung der jeweiligen Mütter, die nicht in die einstweilige Verfügung eingeflossen sind.
Belgien weigert sich, erwachsene IS-Kämpfer ins Land zu holen und nicht wenige dieser Frauen haben sich freiwillig dem IS angeschlossen, als sie ihren Männern nach Syrien gefolgt sind. Inzwischen wird IS-Kämpfern, die aus Belgien kommen aber Wurzeln in anderen Ländern haben, sogar die hiesige Staatsangehörigkeit entzogen.
Keine IS-Kämpfer aus syrischen Gefangenenlagern entkommen
Kurz nach den Angriffen türkischer Truppen in Syrien im Oktober letztes Jahr hatten die belgischen Sicherheitsbehörden, darunter auch das Koordinationszentrum für Bedrohungsanalyse OCAD, vermutet, dass dabei zwei IS-Kämpfer aus Belgien aus einem Gefangenenlager entkommen seien.
Jetzt erweist sich aber, dass sich diese beiden Männer weiter in einem von Kurden bewachten Gefangenenlager aufhalten. Allerdings bestätigt das belgische Außenministerium, dass sechs belgische Frauen von IS-Kämpfern mit ihren Kindern, die einem syrischen Flüchtlingslager entkommen konnten, in der Türkei aufgegriffen wurden.
Drei dieser Frauen sind in der Türkei zu Haftstrafen wegen Terrorismus verurteilt worden und drei andere könnten von den türkischen Behörden an Belgien ausgeliefert werden, weil sie aus den gleichen Gründen in unserem Land in Abwesenheit zu Haftstrafen verurteilt wurden.
Zudem wissen die belgischen Behörden von zwei IS-Kämpfern, die im Irak im Gefängnis sitzen, von weiteren 14 Belgiern in Gefangenenlagern in Syrien und von weiteren 28 belgischen IS-Frauen und deren insgesamt 50 Kindern in syrischen Flüchtlings- oder Gefangenenlagern. In Belgien wird seit Monaten kontrovers über den Umgang mit diesen Personen diskutiert.