Was ändert sich ab dem 1. Februar? Öffentlicher Nahverkehr wird teurer und Brüssel führt nächtliches Alkoholverbot ein
Besonders spürbar werden für uns die Preisveränderungen im öffentlichen Verkehr sein. Und dann sind da noch einige weitere Veränderungen. Lesen Sie hier, welche dies sind.
1. Viele Fahrscheine bei De Lijn werden teurer
Das flämische öffentliche Verkehrsgesellschaft De Lijn hat ihre Tarife verändert. Sie sind ab diesem 1. Februar in Kraft getreten.
- Das SMS-Ticket kostet nicht mehr 2,25 Euro, sondern 2,65 Euro (einschließlich der Betreiberkosten von 15 Cent). Wenn Sie also ein Smartphone haben, ist ein M-Ticket über eine App viel günstiger für Sie. Der Preis des M-Fahrscheins beträgt weiterhin 1,8 Euro.
- Auch ein Gruppenticket für zehn oder mehr Personen wird deutlich teurer: von 1,30 Euro pro Fahrt bis zu 1,60 Euro pro Fahrt (+23%).
- Die Tageskarte kostet 7,5 Euro, sowohl als Karte als auch digital. Bislang sind es noch 6 Euro über die App gewesen und 7 Euro an den Verkaufsstellen.
- Der Preis für die Zehnerfahrkarten bleibt unverändert: 16 Euro für eine Zehnerkarte oder 15 Euro, wenn man sie über das Smartphone kauft.
- Eine einfache Fahrkarte im Vorverkauf wird billiger: von 3 bis 2,5 Euro. Sie können ein solches Ticket noch bis zum 1. Juli mit Bargeld beim Fahrer kaufen, aber in diesem Fall kostet die Fahrt immer noch 3 Euro. Nach dem 1. Juli können Sie nur noch elektronisch bezahlen.
- Die Abonnements werden teurer, mit Ausnahme der Monatsabonnements. Ein Omnipas, ein Abonnement für 25- bis 64-Jährige, steigt beispielsweise von 319 auf 329 Euro pro Jahr. Das Abonnement für Personen über 65 Jahre wird 55 Euro statt 54 Euro pro Jahr kosten. (Lesen Sie bitte unter dem Foto weiter!)
2. Zahlreiche Tickets bei der Bahn werden ebenfalls teurer
- Der Preis für ein Standard- und Wochenendticket steigt um durchschnittlich 1,53 Prozent.
- Die Preise für Pendlerabonnements, Schulabonnements und ähnliche Produkte, die aus solchen Abonnements abgeleitete werden (wie die Campus-Karte), werden um 2,87 Prozent steigen.
- Die Key Card wird für kurze Strecken innerhalb einer bestimmten Zone um 30 Cent teurer.
- Der Seniorenfahrschein kostet ab sofort 20 Cent mehr, aber von nun ab können diese Scheine auch an allen Wochenenden der Sommerferien benutzt werden.
- Die Preise von Freizeitprodukten für junge Menschen bleiben unverändert. Dies betrifft den Go-Pass 1, den Go-Pass 10 und Go Unlimited, eine kostenlose Strecke für junge Menschen bis 26 Jahre. Auch der Preis des Rail Passes bleibt gleich.
3. Ein kleiner Schritt in Richtung Inklusion
Rollstuhlfahrer, die den Bus oder die Straßenbahn nehmen möchten, müssen künftig nicht mehr im Voraus bei De Lijn buchen. Sie können jedoch nur an rollstuhlgerechten Haltestellen ein- und aussteigen, und der Rollstuhlplatz im Fahrzeug muss noch frei sein.
Laut De Lijn seien mehr als ein Drittel der rund 36.000 Haltestellen rollstuhlgerecht. Fahrgäste können online überprüfen, ob dies der Fall ist. Es ist auch weiterhin möglich, sich über die Bereitschaftsbusvermittlung zu registrieren.
Bislang konnten Rollstuhlfahrer auf etwa sechzig Bus- und Straßenbahnlinien von De Lijn ohne vorherige Reservierung ein- und aussteigen. Auf anderen Linien mussten sie jedoch oft noch mindestens 24 Stunden im Voraus einen Sitzplatz für eine bestimmte Busfahrt reservieren.
Das letztere Verfahren war etwas veraltet, gibt De Lijn zu. Der Grund dafür ist, dass die Nutzer nun selbst herausfinden können, ob die Haltestellen, die sie benutzen wollen, rollstuhlgerecht sind, und dass die meisten Busse und Straßenbahnen für Rollstuhlfahrer angepasst wurden.
4. Brüssel testet Alkoholverbot in der Fußgängerzone
Die Stadt Brüssel führt ab diesem 1. Februar ein nächtliches Alkoholverbot in der Fußgängerzone ein. Zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens ist es nicht mehr erlaubt, in der Öffentlichkeit Alkohol zu trinken.
Der Grund dafür sind die vielen Beschwerden über Lärmbelästigung, Unreinheit und Verletzungen der öffentlichen Sicherheit wie Vandalismus und Diebstahl. Sehr oft waren Betrunkene daran beteiligt.
Die Alkoholverbotszone erstreckt sich vom Platz Fontainas bis zum Platz De Brouckère und umfasst die gesamte Anspachlaan. Der Platz des Brüsseler Opernhauses (Muntplein) und die Seitenstraßen der Avenue Anspach sowie die parallel verlaufende Kleerkopersstraat und die Zuidstraat gehören ebenfalls zum Perimeter.
Jeder, der erwischt wird, muss seine alkoholischen Getränke abgeben und wird mit einer Geldstrafe von 350 Euro bestraft.
Es wird einige Ausnahmen von dem Verbot geben. So wird es beispielsweise weiterhin möglich sein, auf den von der Stadt genehmigten Terrassen und bei allen von der Stadt genehmigten oder organisierten kommerziellen, festlichen oder sportlichen Veranstaltungen Alkohol zu trinken.
Die Maßnahme ist vorläufig für 6 Monate in Kraft. Sie wird anschließend bewertet.
5. Bußgelder für umweltbelastende Autos in Gent
Die Umweltzone in Gent ist seit dem 1. Januar in Kraft. Das bedeutet, dass die umweltschädlichsten Autos aus dem Stadtzentrum ferngehalten werden. Doch der Januar war immer noch ein Übergangsmonat, denn die Bußgelder werden erst ab Februar effektiv verhängt, wenn man mit einem zu umweltschädlichen Auto in die Stadt fährt.
Wenn Sie einen Diesel-Pkw mit einem Euro-4-Motor fahren, müssen Sie 25 Euro pro Woche für die Zufahrt in die Umweltzone bezahlen. Für noch ältere Diesel- und Benzinfahrzeuge mit einem Euro-1-Motor ist eine Tageskarte erforderlich. Diese können Sie nur 8 Mal im Jahr kaufen.
Fahrer, die gegen die neuen Regeln verstoßen, riskieren Bußgelder von bis zu 150 Euro.
6. Die Sozialtarife steigen für Strom, aber sinken für Gas
Die Sozialtarife für Strom steigen erstmals seit eineinhalb Jahren wieder an. Diese sozialen Tarife sind die niedrigsten auf dem Markt. Sie werden Personen oder Familien gewährt, die bestimmte Zuwendungen erhalten, wie z.B. Menschen mit Behinderungen oder Menschen, die Sozialhilfe beziehen.
Etwa 9 Prozent der Haushalte können einen Sozialhilfesatz in Anspruch nehmen. Das sind Zehntausende von Familien.
Im Februar vergangenen Jahres beschloss die Regierung, die Sozialtarife für Strom und Erdgas für sechs Monate einzufrieren, um zu verhindern, dass sie aufgrund der steigenden Preise für Strom und Erdgas auf den Energiemärkten in die Höhe schnellen.
Ohne das Einfrieren wären die Sozialtarife für Strom um 22 Prozent und für Erdgas um 28 Prozent gestiegen. Im Juli folgte eine zweite Sperre für Strom, aber nicht für Erdgas.
Die Sozialtarife können höchstens zweimal hintereinander eingefroren werden. Deshalb steigen sie jetzt für Strom, um 8 Prozent.
Bei Erdgas gibt es einen Rückgang der Tarife um 12 Prozent. Dies ist der zweite Rückgang in Folge: In den sechs Monaten zuvor gab es bereits einen Rückgang von 10 Prozent. Die neuen Tarife gelten vom 1. Februar bis zum 31. Juli.