Sterbehilfe-Prozess: Die Angehörigen von Tine Nys gehen in Kassation
Nach dem Schwurgerichtsprozess gegen einige Ärzte, die Tine Nys auf deren Wunsch hin Sterbehilfe geboten haben, geht die Familie der Frau in Berufung. Nach dem Freispruch für die Angeklagten wollen die Angehörigen vom Kassationshof erfahren, ob alle Verfahrensbereiche in diesem Fall dem Gesetz entsprochen haben.
Da die Staatsanwaltschaft den Vorgang nach dem Urteil nicht mehr prüfen wird, können die von den Geschworenen freigesprochenen Ärzte nicht mehr bestraft werden, doch Schadensersatz ist im Rahmen eines Berufungsverfahrens noch immer möglich.
Vor knapp zwei Wochen beschloss ein Schwurgericht in Gent, dass die drei Mediziner, die an der Sterbehilfe für Tine Nys vor 10 Jahren beteiligt waren, der Vergiftung der Frau nicht schuldig waren (siehe nebenstehenden Beitrag).
Nach einem solchen Verfahren ist sowohl der Anklage, als auch der Staatsanwaltschaft als Vertreter der Allgemeinheit, möglich, vor den Kassationshof zu ziehen. Diese Justizinstanz spricht sie allerdings nie über das gefallene Urteil aus, sondern schaut nach, ob das Verfahren, ein Schwurgerichtsverfahren, und das Urteil den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Nach Ansicht des Anwalts der Familie von Tine Nys, Joris Cauter, ist der Gang vor den Kassationshof berechtigt: „Wir sind der Ansicht, dass das ein ungesetzliches Urteil war. Es steht fest, dass das Gesetz zur Sterbehilfe nicht respektiert wurde. Wir werden dies in Kassation und ohne Geschworene belegen und hoffen, dass das Urteil aufgehoben wird.“
Die Staatsanwaltschaft hingegen verzichtet ihrerseits auf einen Gang vor den Kassationshof. Deswegen können die freigesprochenen Angeklagten auch nicht mehr bestraft werden, doch die Möglichkeit besteht, dass sie bei einem entsprechenden Urteil dieses Gerichts zu einer Schadensersatzforderung verurteilt werden könnten. Ein Beschluss des Kassationshofes kann sich über Monate hinziehen. Die Angehörigen von Tine Nys wollten sich persönlich nicht zu dem Vorgang äußern. Sterbehilfe ist in Belgien gesetzlich geregelt und legal.