Belgiens Regierung einigt sich auf einheitliche Bußgelder für Verstöße gegen die Coronamaßnahmen
Das erweiterte Kernkabinett der belgischen Bundesregierung hat sich am Samstag auf ein einheitliches System für Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die Coronamaßnahmen geeinigt. Das bedeutet, dass sich ein solches Bußgeld im ganzen Land auf 250 € beläuft, die direkt zu zahlen sind.
Dieser Regelung stimmten sowohl die drei Regierungsparteien Open VLD, MR und CD&V zu, wie auch die diese Minderheitsregierung unterstützenden Parteien PS, N-VA, SP.A, Ecolo, Groen, CDH en DéFI.
Die Regierungsparteien und die sie unterstützenden anderen Parteien sitzen jeden Samstag zusammen, um zu analysieren, in wie fern die Maßnahmen, die die Regierung in Zusammenhang mit den Corona-Entwicklungen erlässt, vertretbar sind. Die Regierung Wilmès arbeitet mit Vollmachten und die anderen Parteien überprüfen, ob sie dabei nicht zu weit geht.
Der wohl wichtigste Beschluss, der an diesem Samstag gefasst und besprochen wurde, war die Vereinheitlichung der Bußgelder für Verstöße gegen die Coronamaßnahmen. In den vergangenen Tagen kontrolliert die Polizei die Einhaltung dieser Maßnahmen streng und genau, doch dabei kam es zu Unklarheiten über die Gesetzmäßigkeit einiger Punkte darin.
Die Polizei forderte diesbezüglich Klarheit, die jetzt mit der Festlegung auf 250 € pro festgestelltem Versuch gegeben ist. Diese Verwaltungsstrafen sind nach Möglichkeit direkt einzutreiben.
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Andere Beschlüsse, die in Königliche Erlasse gefasst werden, betreffen die Aussetzung der Entrichtung von Steuern und Sozialbeiträgen von Unternehmen, die durch Corona wirtschaftlichen Schaden erleiden bzw. das Aussetzen von Kreditzahlungen bei den Banken.
Es wurden zudem Punkte angesprochen, bei denen es sich um mögliche Formen der Unterstützung von Beschäftigten in diesen Coronazeiten handelt. Das könnten sogenannte „Corona-Prämien“ für die Beschäftigten im Pflege- und Gesundheitsbereich sein bzw. für die Angestellten von Supermärkten oder im Transport- und Logistikbereich.
Die Rede ist auch von „Corona-Sonderurlaub“ für Arbeitnehmer, die ihre Arbeit derzeit nicht mit der Kinderbetreuung vereinbaren können. Beschlüsse hierzu wurden aber an diesem Samstag nicht gefasst.