Einige Anpassungen der Coronamaßnahmen: Maximal 15 Personen bei Beerdigungen
Im belgischen Staatsblatt sind einige Anpassungen der geltenden Coronamaßnahmen in Belgien veröffentlicht worden. Diese betreffen unter anderem Beerdigungen, Hochzeiten und bestimmte Fachgeschäfte, die wichtige Produkte des täglichen Lebens anbieten.
Nach der Anpassung der Maßnahmen der belgischen Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus dürfen bei Beerdigungen maximal 15 Personen anwesend sein, die allerdings 1,5 Meter Abstand zwischen einander halten müssen.
Bei Hochzeiten auf dem Standesamt dürfen lediglich die beiden zukünftigen Eheleute, die Trauzeugen und der Standesbeamte bzw. Vertreter des Standesbeamten in den Rathäusern zugegen sein. Das bedeutet also, dass die Eltern der Eheleute nach wir vor bei deren Heirat nicht dabei sein dürfen.
Inzwischen dürfen die Filialen der Telekomanbieter in Belgien wieder öffnen und ihre in diesen Zeiten von Homeoffice und Internetkontakten wichtigen Dienstleistungen anbieten. Sie dürfen allerdings nur bei Notfällen eingreifen und in den jeweiligen Shops darf nur je ein Kunde anwesend sein.
Auch Fachgeschäfte, die wichtige medizinische Hilfsmittel - auch im Bereich medizinische Spezialkleidung - im Angebot haben, dürfen wieder öffnen und auch Läden, die Baby-und Kleinkindbedarf anbieten. Für sie gelten die gleichen Regeln, wie auch für die oben erwähnten Telekom-Filialen.
Im Industriebereich dürfen die Chemieindustrie und Unternehmen, die Basisstoffe für die Herstellung bestimmter Papierprodukte herstellen, wieder arbeiten. Das betrifft die Produktion von WC-Papier, von Verpackungen für Medikamente, Taschentücher oder auch Zeitungspapier. Und Unternehmen, die im Bereich Unterhalt und Reparatur von Maschinen, die für die Gesellschaft und die Wirtschaft dringend notwendig sind, dürfen ihre Dienstleistungen wieder anbieten.