Coronavirus: Brüsseler Region lockert befristet die Fluglärmnorm
Die Region Brüssel-Hauptstadt wird bestimmte Übertretungen der Fluglärmnormen für den Luftfrachtverkehr vorerst nicht mehr sanktionieren. Diese Ausnahmen gelten aber nur für Flüge „im Rahmen oder während der Handhabe der Coronakrise“.
Der Luftfrachtverkehr hat in Belgien mit enormen Herausforderungen zu kämpfen. Es gilt, das eigene Land und auch Nachbarländer mit Lebensmitteln, Pharmaprodukten und sanitärem Material zu versorgen. Aus diesem Grunde hatten die hier aktiven Fluggesellschaften die Brüsseler Regionalregierung darum gebeten, einige hier geltende Regelungen, z.B. die Fluglärmnorm und die Nachtflugregelungen zu lockern.
Die Regionalregierung will sich einer Kontinuität der Versorgung Brüssels und ganz Belgiens nicht versperren und dies besonders nicht in der Frage von Waren, die dringend gebraucht werden und an denen weltweit Mangel herrscht: „Dies ist heute die wichtigste Verantwortlichkeit aller Regierungen, insbesondere in Anbetracht der Beschäftigten im Gesundheitswesen, aber auch im Hinblick auf die gesamte Bevölkerung.“
Jede Stunde zähle und die nationale und internationale Solidarität müsse jetzt unterstützt werden. Deshalb habe man die geltenden Regelungen für Flüge in den genannten Bereichen gelockert und werde keine Bußgelder bei Übertretungen der regional in Brüssel geltenden Fluglärmnormen einfordern.
Aber, diese Ausnahmemaßnahmen seien zeitlich begrenzt, wie die Regionalregierung unterstreicht und die Bevölkerung könne auf der Webseite des Brüsseler Umweltamtes alle in der Hauptstadt-Region durchgeführten Messungen „im Hinblick auf eine maximale Transparenz“ konsultieren. Positiv davon betroffen ist hier der Brüsseler Frachtflughafen Brucargo am Rande des Brussels Airport in Zaventem.