Welche neuen Corona-Regeln gelten ab dem 1. Oktober?
Es ist nicht einfach, den Überblick zu behalten, wenn man sich an die Corona-Regeln halten soll. Auf dem letzten Nationalen Krisenrat hat die belgische Regierung Lockerungen ab dem 1. Oktober angekündigt. Auf lokaler Ebene und abhängig von lokalen Infektionsherden können die Maßnahmen stets verschärft werden.
Zu den Lockerungen, die auf dem Nationalen Krisenrat vorgestellt wurden und an diesem Mittwoch in Kraft treten, gehört u. a. die Abschaffung der sogenannten „Fünfer-Blase“, wobei eine Familie ihre Kontakte auf fünf feste andere Personen beschränken musste. Jeder darf ab sofort und zusätzlich zur eigenen Familie mit fünf weiteren Personen pro Monat engen Kontakt unterhalten. Enger Kontakt heißt in diesem Fall ohne Maske, ohne Abstand von 1,5 Meter und länger als eine Viertelstunde.
Premierministerin Wilmès (MR) hatte auf der Pressekonferenz sogar ausdrücklich betont, dass man jeden sehen darf, den man sehen möchte, solange man den sicheren Abstand von 1,5 Meter einhält oder eine Maske trägt.
Einschränkend gilt, dass man nicht mehr als zehn Personen zur gleichen Zeit, Kinder unter 12 Jahre ausgenommen, treffen darf. Diese generelle Regel wirkt sich auch auf die Organisation von Veranstaltungen aus.
Veranstaltungen
Die neuen Corona-Regeln unterscheiden zwischen privaten Veranstaltungen und Veranstaltungen, die vom Event-Sektor organisiert werden.
An privaten Veranstaltungen dürfen maximal 10 Personen teilnehmen. Die Personenbegrenzung gilt auch im öffentlichen Raum, wo sich nicht mehr als 10 Personen versammeln dürfen.
Professionelle Veranstaltungen, z. B. Empfänge, Hochzeiten usw., müssen dieselben Regeln wie das Gaststättengewerbe beachten. Die maximale Anzahl Teilnehmer ist unbegrenzt, hängt aber von der Größe des Veranstaltungsortes ab.
Tanzfeste sind nach wie vor verboten.
Veranstaltungen, die in geschlossenen Räumen stattfinden, dürfen höchstens 200 Gäste zählen. Veranstaltungen, die an der frischen Luft stattfinden, können bis zu 400 Gäste empfangen.
Maskenpflicht: draußen nur noch im Gedränge
Am dem 1. Oktober sind Masken nur noch an Orten verpflichtet, wo viel Gedränge herrscht und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann.
In geschlossenen Räumen, u. a. in Geschäften, im Kino, in den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Maskenpflicht unvermindert.
Quarantäne nur noch sieben Tage
Statt vierzehn Tage lang in die Selbstisolation zu gehen, wird die Dauer der Quarantäne auf 7 Tage verkürzt. Unter der Bedingung allerdings, dass der Betroffene 3 Tage keine Symptome zeigte und der Corona-Test nach der siebentägigen Selbstisolation negativ ist.
Die verkürzte Quarantänepflicht gilt auch für alle diejenigen, die Kontakt mit einer hochriskanten Person hatten oder aus einem rot eingefärbten Risikogebiet zurückkehren. Letztere müssen fünf Tage nach der Rückkehr einen Corona-Test ablegen. Bei einem positiven Ergebnis wird die Quarantäne um 7 Tage verlängert. War das Ergebnis negativ, wird die Quarantäne sofort aufgehoben.
Barometer in der Entwicklung
Die Gesundheitsexperten von Celeval, die den Nationalen Sicherheitsrat beraten, wurden beauftragt, ein Corona-Barometer auszuarbeiten. Die klare Einstufung der Ansteckungsgefahr (Gelb, Orange oder Rot als Warnstufe) und die damit verbundenen mehr oder weniger strengen Corona-Maßnahmen sollen helfen, die Gesundheitskrise lokal, regional und national besser zu managen.
Die Warnungen des Barometers basieren auf den Krankenhausaufnahmen und den Bedingungen, die Patienten eine angemessene Versorgung bei einer Corona-Erkrankung garantieren.