Risikogebiet: Ausnahmeregelung für alle Belgier, Nordrhein-Westfahlen und Rheinland-Pfälzer
Wie die ostbelgischen Medien Grenzecho und BRF melden, wurde die Ausnahmeregelung für Grenzgänger zwischen Belgien und Deutschland ausgeweitet. Das bedeutet, dass sich Einwohner dieser deutschen Bundesländer ohne triftigen Grund für 24 Stunden in Belgien aufhalten dürfen, auch wenn die deutschen Bundesbehörden eine Reisewarnung für das ganze Land ausgesprochen
Am Mittwoch hatte Deutschland Belgien als Corona-Risikogebiet eingestuft, doch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Belgien konnte eine Ausnahmeregelung erzielen, die zunächst für Ostbelgien und die Städte-Region Aachen galt. Doch jetzt gab DG-Ministerpräsident Oliver Paasch (ProDG - Foto) bekannt, dass diese Ausnahmeregelung ausgeweitet werden konnte.
Eine Arbeitsgruppe (siehe nebenstehenden Beitrag) sorgte dafür, dass sich Grenzgänger aus der DG ab letzten Donnerstag 24 Stunden lang in Nordrhein-Westfahlen und in Rheinland-Pfalz aufhalten dürfen, also weiterhin freie Fahr genießen. Diese Ausnahmeregelung wurde am Freitag, wie Paasch mitteilte, ausgeweitet.
Demnach wurde die Ausnahmeregelung auf ganz Belgien und die beiden genannten Bundesländer ausgeweitet. Laut der deutschsprachigen Tageszeitung Grenzecho bleibt also Einkaufen in Aachen oder Trier uneingeschränkt möglich.
MP Paasch sagte gegenüber dem Grenzecho: „Wir haben uns darum bemüht, dass die Regelung zumindest auf die frankophonen Randgemeinden der DG ausgedehnt werden. Um die Rechtslage zu erleichtern haben die zwei Bundesländer beschlossen, die Regelung auf ganz Belgien anzuwenden.“ Das bedeutet auch, dass sich Einwohner von NRW und RP ohne triftigen Grund 24 Stunden lang in Belgien aufhalten dürfen.
Damit ist die Verunsicherung, die am Mittwoch entstand, als die deutschen Behörden Belgien zur „roten Zone“ erklärten, im deutsch-belgischen Grenzgebiet beseitigt. Eine Reisewarnung in Verbindung mit einem Einreiseverbot ist damit hinfällig.