Welche Corona-Regeln gelten wo in Belgien? Eine Übersicht
Auf belgischer Bundesebene, in der Brüsseler Hauptstadt-Region und in der Wallonie, wozu auch die Deutschsprachige Gemeinschaft in Ostbelgien gehört, und auch in Flandern gelten bis zum 19. November unterschiedliche Corona-Maßnahmen. Dieser Überblick soll dabei helfen, sich hierzulande zurechtzufinden.
Die belgische Bundesebene
- Enge Kontakte (so genannte "Kuschelkontakte") werden auf maximal 1 Person (außerhalb der Personen in Ihrem Haushalt) begrenzt;
- Homeoffice ist erneut die Regel, wo dies möglich ist (wenn nicht möglich, muss garantiert werden, dass unter sicheren Bedingungen gearbeitet werden kann);
- Cafés, Kneipen und Restaurants müssen geschlossen bleiben (nach 2 Wochen wird geprüft, ob das noch notwendig ist);
- Takeaway-Mahlzeiten, auch Außerhausverkauf in den Restaurants, bleiben bis 22 Uhr erlaubt;
- Finanzieller Ausgleich der Bundes- und Landesbehörden für das betroffene Hotel-, Restaurant- und Gaststättengewerbe;
- Der Verkauf von Alkohol nach 20 Uhr ist verboten;
- Eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens;
- Zuhause können Sie maximal 4 Personen empfangen, unter der Bedingung, dass die 1,5 Meter Sicherheitsabstand eingehalten werden (dieselben 4 Personen jeweils für 2 Wochen);
- Wochenmärkte, auf denen Lebensmittel angeboten werden, bleiben geöffnet;
- Weihnachtsmärkte, sogenannte Winterdörfer und Flohmärkte sind verboten;
- Beerdigungskaffee im Todesfall mit maximal 40 Personen sind erlaubt
Die in Flandern geltenden Regeln
- Nächtliche Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens. Haus oder Wohnung dürfen nicht verlassen werden, außer für den Weg zur Arbeit oder zu medizinischer Versorgung. Dieser Punkt entspricht den nationalen belgischen Regelungen;
- Einkaufen dürfen nur 2 Personen gemeinsam oder ein Erwachsener mit Kindern bis 12 Jahre;
- Alle kulturellen Einrichtungen (Konzertsälen, Theater, Kinos und Museen) müssen schließen, außer die Bibliotheken;
- Events gleich welcher Art sind untersagt;
- Unterricht und Schule: Die Herbstferien werden bis zum 11. November verlängert, Unis und Hochschulen schalten auf „Code rot“, sprich auf Fernunterricht per Computer;
- Alle Jugendaktivitäten werden Verboten, Jugendheime geschlossen und nur Kinder unter 12 Jahren dürfen sich zu weiteren Aktivitäten treffen,
- In den Senioren- und Pflegeheimen wird der Besuch auf einen engen Kontakt und eine weitere Besuchsperson beschränkt. Nach 14 Tagen kann diese Besuchsperson eine andere sein;
- Bei Hochzeiten, Beerdigungen und anderen religiösen Feierlichkeiten dürfen nur maximal 40 Personen unter Wahrung der geltenden Abstandsregeln anwesend sein.
Die Region Brüssel-Hauptstadt
- Nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am Morgen. Ausnahmen werden außer im beruflichen Bereich nur in dringenden Fällen gemacht, z.B. für die Pflege bei Personen, die diese dringend benötigen. In Flandern gilt die Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens;
- Mundmaskenpflicht in der gesamten Brüsseler Hauptstadt-Region;
- Alle Geschäfte müssen um 20 Uhr schließen und es darf nur jeweils eine Person alleine in ein Geschäft zum Einkaufen gehen
- Homeoffice wird dort, wo es möglich ist, verpflichtet.
Die Wallonie und die Deutschsprachige Gemeinschaft
- Nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr am Abend bis 6 Uhr am Morgen. Ausnahmen werden außer im beruflichen Bereich nur in dringenden Fällen gemacht, z.B. für die Pflege bei Personen, die diese dringend benötigen;
- Homeoffice wird zur Norm, dort wo es möglich ist. Im höheren Unterrichtswesen im frankophonen Spektrum, also in den Unis und den Hochschulen, werden keine Unterrichte, Seminare oder Vorlesungen mehr in den Instituten gegeben. Alles erfolgt online;
- Besuche in den wallonischen Pflege- und Seniorenheimen werden auf einen Besuch pro Bewohner alle 14 Tage beschränkt. Dabei muss es sich stets um den gleichen Besucher handeln;
- Nur noch die bis 12 Jahre alten Kinder dürfen in der Wallonie noch Mannschaftssport betreiben. Alle älteren Kinder und Jugendlichen dürfen bis zum Ende dieser Maßnahmen keinen Mannschaftssport oder Wettkämpfe absolvieren. Für individuelle Sportarten wird dies aber lediglich empfohlen und nicht verboten.
Die "6 goldenen Regeln" werden immer und überall empfohlen
- Waschen Sie sich die Hände
- Halten Sie Abstand
- Schränken Sie enge Kontakte ein
- Üben Sie Ihre Aktivitäten vorzugsweise im Freien aus
- Denken Sie an schwächere Personen
- Befolgen Sie die Regeln für Zusammenkünfte.