Staatsrat: Akademiker klagen gegen die nächtlichen Ausgangssperren in Belgien

Einige Akademiker in Belgien sind der Ansicht, dass die nächtlichen Ausgangssperren, die aufgrund der sich hier wieder rasch ausbreitenden Corona-Ansteckungen erlassen wurden, gegen das Grundgesetz verstoßen. Wie die flämische Tageszeitung De Morgen am Montag meldet, ziehen diese Akademiker vor den Staatsrat und wollen den entsprechenden ministeriellen Beschluss im Sinne der Verfassung anfechten.

„Die Ausgangssperre geht viel zu weit. Wir sind nicht gegen eine tatkräftige Corona-Politik, im Gegenteil. Das ist notwendig, doch das muss sich innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes bewegen. Das Problem ist, dass die nächtliche Ausgangssperre einige fundamentale Freiheiten, die uns das Grundgesetz bietet, z.B. die Bewegungsfreiheit, an die Kette legt“, sagte die Wissenschaftsphilosophin Karin Vereist dazu, die zu den Klägern gehört.

Die Kläger verweisen dabei auf den Artikel 187 im belgischen Grundgesetz, der besagt, dass eben nicht dieses Grundgesetz, die belgische Verfassung, verstoßen werden darf. Würde diese Grenze jetzt überschritten, so Verelst, dann könne eine zukünftige Regierung eigentlich in Sachen Grundgesetz machen, was sie will: „Dann steht die Türe für jedwede Beeinflussung unserer Grundrechte in Zukunft offen.“

Die entsprechende Klage vor dem Staatsrat wird noch am Montag per Eilantrag eingereicht. In Belgien gelten seit dem vergangenen Freitag unterschiedliche Ausgangssperren: In Flandern zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens und in der Brüsseler Region und in der Wallonie inklusive Deutschsprachige Gemeinschaft von 22 Uhr Abends bis 6 Uhr am Morgen. 

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