MP Jambon (Mitte) und einige flämische Landesminister standen am Dienstagabend der Presse Rede und Antwort

Flandern verfügt strengere Maßnahmen aber keine Verschärfung der Ausgangssperre

Die flämische Regierung stand im eigenen Land unter Druck, nach dem die Wallonie und Brüssel ihre Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus deutlich verschärft hatten. Mediziner, Virologen, die Provinzen und zahlreiche Städte und Gemeinden forderten tagelang strengere Regelungen auch für Flandern. Am Dienstagabend reagierte die Landesregierung und erließ ebenfalls einige schärfere Maßnahmen. Die nächtliche Ausgangssperre wurde hier aber nicht ausgeweitet und liegt weiter bei Mitternacht bis 5 Uhr morgens. Die flämischen Corona-Regeln gelten ab Mitternacht. Eigentlich war als Start Freitag, 30. November um 18 Uhr vorgesehen, doch MP Jan Jambon (N-VA - Foto Mitte) entschied am Nachittag, die Maßnahme vorzuziehen.

Die in Flandern geltenden Regeln (ab Freitag, 30. Nov, 18 Uhr)

-      Nächtliche Ausgangssperre zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens. Haus oder Wohnung dürfen nicht verlassen werden, außer für den Weg zur Arbeit oder zu medizinischer Versorgung. Dieser Punkt entspricht den nationalen belgischen Regelungen;

-      Einkaufen dürfen nur 2 Personen gemeinsam (Kinder bis 12 Jahre dürfen mitgehen);

-      Alle kulturellen Einrichtungen (Konzertsälen, Theater, Kinos und Museen) müssen schließen, außer die Bibliotheken;

-      Events gleich welcher Art sind untersagt;

-      Sport in Innenräumen und Sport in Gruppen sind verboten. Ausnahmen gelten für den Profisport und für Kinder unter 12 Jahren. Maximal 4 Personen dürfen gemeinsam Sport treiben oder trainieren, Fitnesszentren müssen geschlossen werden;

-      Unterricht und Schule: Die Herbstferien werden bis zum 11. November verlängert, Unis und Hochschulen schalten auf „Code rot“, sprich auf Fernunterricht per Copmputer;

-      Alle Jugendaktivitäten werden Verboten, Jugendheime geschlossen und nur Kinder unter 12 Jahren dürfen sich zu weiteren Aktivitäten treffen,

-      In den Senioren- und Pflegeheimen wird der Besuch auf einen engen Kontakt und eine weitere Besuchsperson beschränkt. Nach 14 Tagen kann diese Besuchsperson eine andere sein;

-      Bei Hochzeiten, Beerdigungen und anderen religiösen Feierlichkeiten dürfen nur maximal 40 Personen unter Wahrung der geltenden Abstandsregeln anwesend sein.

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