Belgiens Staatsrat verwirft eine Klage gegen die Schließung der Gastronomie aufgrund von Corona
Der Staatsrat hat eine Klage von mehreren Betreibern von Gastronomie-Unternehmern gegen die verpflichtete Schließung verworfen. Damit bleibt diese von der belgischen Regierung erlassene Schließung von Cafés und Restaurants im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus bestehen.
In der vergangenen Woche hatten einige Gastronomen beim belgischen Verfassungshof per Eilantrag auf eine Aufhebung der verpflichteten Schließung des Gastronomie-Sektors geklagt. Ihrer Ansicht nach sei dieses Schließung unverhältnismäßig, doch dem folgte der Staatsrat angesichts der aktuellen Lage im belgischen Gesundheitswesen durch Corona nicht.
Daneben hatten einige Akademiker gegen die nächtliche Ausgangssperre ebenfalls per Eilantrag eine Klage beim Staatsrat eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die nächtlichen Ausgangssperren, die aufgrund der sich weiter ausbreitenden Corona-Ansteckungen erlassen wurden, gegen das Grundgesetz verstoßen.
Sie wollen den entsprechenden ministeriellen Beschluss im Sinne der Verfassung anfechten. Die Kläger verweisen dabei auf den Artikel 187 im belgischen Grundgesetz, der besagt, dass eben nicht dieses Grundgesetz, die belgische Verfassung, verstoßen werden darf. Diese Klage wird der Staatsrat am Freitag behandeln.