Seit Mitternacht: Die neuen einheitlichen Corona-Regeln in Belgien

Die Corona-Maßnahmen für Belgien sind vereinheitlicht worden. Am Mittwoch haben sich Premier Alexander De Croo (MR) und die Ministerpräsidenten von Ländern und Regionen im Rahmen einer Videokonferenz darauf einigen können, (fast) alle Regelungen aufeinander abzustimmen. Die neuen Maßnahmen sind um Mitternacht in Kraft getreten und gelten bis auf weiteres bis zum 19. November.

Alle Corona-Maßnahmen sind für ganz Belgien vereinheitlicht. Die einzige Ausnahme wird bei der nächtlichen Ausgangssperre gemacht. In Brüssel, der Wallonie und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gilt die Ausgangssperre zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr am Morgen. Flandern bleibt bei einer Sperrstunde von  bis 5 Uhr in der Frühe.

Bundesinnenministerin Annelies Verlinden (CD&V) hat den entsprechenden Erlass bereits am Mittwochabend im Staatsblatt veröffentlicht. Das bedeutet, dass die Maßnahmen seit Mitternacht gültig sind - leichte Unterschiede können sich aber spezifisch und regional ergeben (siehe nebenstehende Liste). 

Die Maßnahmen im Einzelnen: Das Einkaufen wird erneut beschränkt. Eingekauft werden darf mit einer oder zwei Personen gemeinsam für maximal eine halbe bzw. eine Person mit mehreren Kindern unter 12 Jahren. Jahrmärkte, Flohmärkte, Weihnachtsmärkte und Winterdörfer dürfen nicht stattfinden. Nur Wochenmärkte mit Lebensmittelverkauf sind noch zugelassen.

Einige Bereiche aber dürfen öffnen, z.B. Spielplätze und Sportstätten im Freien für individuelle sportliche Betätigungen im Freizeitbereich und für Sportprofis bzw. für den professionellen sportlichen Bereich (professioneller Sport darf nur ohne Publikum stattfinden - auch in entsprechenden Sälen), Einrichtungen des Pferdesports zu Tierschutzzwecken, die Außenbereiche von Zoos sowie Tiergärten, Naturparks und Freilichtmuseen. Glaubenseinrichtungen (inkl. nicht konfessionelle Vereinigungen, sowie alle Gotteshäuser, Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren aller Art.

Die Anzahl der Anwesenden bei Hochzeiten, Beerdigungen, Feuerbestattungen, Gottesdiensten und konfessionslosen Moraldiensten wird auf maximal 40 Personen beschränkt.

Amateurwettbewerbe und -training sind nur unter freiem Himmel und für Kinder unter 12 Jahren erlaubt. Die Kinder dürfen dabei nur von einem Elternteil begleitet werden. Im Jugendbereich ist für Kinder unter 12 Jahren ebenfalls einiges möglich: Lager ohne Übernachtung und bei ständigem Tragen von Mundmasken der Begleitpersonen. Dabei dürfen höchstens 50 Personen (Begleiter und Kinder) anwesend sein.

Die "6 goldenen Regeln" werden immer und überall empfohlen

  • Waschen Sie sich die Hände
  • Halten Sie Abstand
  • Schränken Sie enge Kontakte ein
  • Üben Sie Ihre Aktivitäten vorzugsweise im Freien aus
  • Denken Sie an schwächere Personen
  • Befolgen Sie die Regeln für Zusammenkünfte.

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