Fall Chovanec: Kein Fehlverhalten von Seiten der belgischen Justiz festgestellt
Der Hohe Rat für Justiz hat festgestellt, dass niemand bei Gericht versucht habe, Informationen zum Fall Jozef Chovanec (Foto) zurückzuhalten oder zu verbergen. Der Slowake war vor mehr als 2 Jahren bei einer Polizeiintervention im Flughafen von Charleroi ums Leben gekommen. Details dazu kamen erst vor einigen Wochen ans Tageslicht, als in den Medien ein Video einer Überwachungskamera zu diesem Vorfall veröffentlicht wurde.
Der Hohe Rat für Justiz hat das Verhalten der betroffenen gerichtlichen Instanzen in Zusammenhang mit dem Tod von Jozef Chovanec untersucht, konnte jedoch kein Fehlverhalten feststellen. Es könne von Seiten der Justiz kein Versuch nachgewiesen werden, diesen Vorgang unter den Teppich zu kehren.
Nichts weise auf eine Vertuschungsaktion hin, so der Hohe Rat für Justiz am Freitag. Aber, der Rat spricht in diesem Zusammenhang doch einige Empfehlungen aus. So hätte die Staatsanwaltschaft ihre die Disziplinar-Instanzen der Polizei darauf hinweisen müssen, dass eine Polizistin bei der Intervention den Hitlergruß zeigte.
Und, diese Akte hätte prioritär behandelt werden müssen, was nicht unbedingt zu jeder Zeit der Fall war. Die Familie des Verstorbenen und deren belgischer Anwalt reagierten zufrieden mit dem Resultat dieser Untersuchung.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings die Feststellung, dass dieses Untersuchungs-Resultat lediglich die Arbeit der Justiz im Fall Chovanec betrifft. Es sagt nichts zu einer eventuellen Verantwortlichkeit bei der Polizei oder in politischen Kreisen.