Nicht notwendige Geschäfte müssen schließen, Verband befürchtet Verlust von 100 Mio. Euro pro Tag
Der Einzelhandelsverband Comeos befürchtet, dass die von der Regierung angeordnete Schließung aller nicht notwendigen Geschäfte Umsatzverluste von 100 Millionen Euro pro Tag verursacht. Comeos fordert finanzielle Unterstützung für seine Mitglieder.
Möbel- und Dekorationsgeschäfte, Kleider- und Schuhläden und andere nicht lebensnotwendige Geschäfte müssen ab Montag für wenigstens vier Wochen geschlossen bleiben. Nach einem Monat soll die Lage erneut evaluiert werden.
Der Einzelhandelsverband Comeos hat ausgerechnet, dass die Verluste sich bis Anfang Dezember auf 4 Milliarden Euro häufen werden. In Beschäftigte übersetzt bedeutet dies, dass 250.000 in Kurzarbeit gehen müssen. Comeos hat die Regierung aufgefordert, den Einzelhandel im dritten Quartal von den Zahlungen in die Sozialversicherungskasse freizustellen und seine Mitglieder bei den Mietkosten entgegenzukommen.
Der Selbstständigenverband Unizo bezeichnet die Maßnahmen als einen besonders schweren Schlag für die Unternehmer und fordert ebenfalls eine finanzielle Unterstützung vom Staat. Im gleichen Umfang wie für das Gaststättengewerbe und von allen Verwaltungsebenen sowohl vom Bund als von Flandern und Brüssel.
Weiterhin erlaubt sind Bestellungen und Abholungen am Geschäft. Die lokalen Geschäfte können in gewissem Sinne mit den internationalen E-Commerce-Anbietern konkurrieren. Diese Ausnahme war insbesondere von Unizo gefragt worden.
Hier die vom Konzertierungsausschuss beschlossenen Verschärfungen für die Wirtschaft:
- Homeoffice ist Pflicht, wo immer dies möglich ist. Ist Homeoffice nicht möglich, sind Maske und Lüftung der Räumlichkeiten Pflicht. Betriebsrestaurants sind geschlossen.
- Ferienzentren und Campingplätze sind ab Dienstagmorgen, dem 3. November, vollständig geschlossen. Bis dahin sind Innenaktivitäten und Gruppenaktivitäten außen in den Ferienzentren ausgesetzt. Schwimmbäder, Restaurants und Bars sind geschlossen. Mahlzeiten werden in den Ferienhäusern pro Familie eingenommen.
- Hotels und B&Bs bleiben geöffnet, aber ihre Restaurants und Bars sind geschlossen. Mahlzeiten werden im Zimmer eingenommen.
- Nicht unbedingt notwendige Geschäfte schließen, können aber Abholung und Hauslieferung vorbestellter Waren organisieren. Beim Abholen von Einkäufen ist der Zugang zum Geschäft verboten.
- Um faire Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, beschränken Supermärkte und Märkte (< zweihundert Personen) ihr Angebot auf Produkte, die in den unbedingt notwendigen Geschäften angeboten werden.
- Autowerkstätten und Fahrradgeschäfte führen nur noch Reparaturen durch.
- Nicht-medizinische Berufe (Friseure, Maskenbildner, Wellnesszentren, Massagezentren, Schönheitssalons usw.) schließen.
- Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe bleiben offen, sofern sie die Verpflichtungen in Bezug auf Homeoffice, Masken und Social Distancing einhalten.
- Tierparks schließen.
Alle Informationen zum neuen Lockdown sind hier nachzulesen.