Lockdown: Zeitungs- und Buchläden dürfen öffnen, Supermärkte keine Spielsachen verkaufen

Am späten Sonntagvormittag hat die Bundesregierung die Liste der Geschäfte veröffentlicht, die auch während der sechswöchigen Ausgangssperre geöffnet bleiben dürfen. Nach der Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt ist jetzt offiziell, dass u. a. Zeitungs- und Buchläden, aber auch Bastelgeschäfte und Gartencentren öffnen dürfen. Um unlauteren Wettbewerb zu vermeiden, dürfen Supermärkte keine Spielsachen verkaufen.

In Belgien dürfen folgende Geschäfte während des Lockdowns geöffnet bleiben:

  • Lebensmittelgeschäfte, einschließlich Nachtgeschäfte
  • Geschäfte, die Pflege- und Hygieneprodukte anbieten
  • Tierfuttergeschäfte
  • Apotheken
  • Zeitungs- und Buchläden
  • Tankstellen und Kraftstofflieferanten
  • Telekom-Geschäfte, ausgenommen Geschäfte, die nur Zubehör verkaufen
  • Geschäfte für medizinische Geräte
  • Do-it-yourself-Läden
  • Gartenzentren und Baumschulen
  • Blumen- und Pflanzengeschäfte
  • Großhändler für Unternehmen
  • Fachhandelsgeschäfte für Bekleidungsstoffe
  • Fachhändler für Strickgarne, Bastelzeug und Kurzwaren
  • Geschäfte für Schreibwaren und Schreibwaren

Wochenmärkte dürfen weiterhin stattfinden, aber nur mit Händlern, die notwendige Waren verkaufen.

Unlauteren Wettbewerb vermeiden

Geschäfte, die schließen müssen, dürfen wohl weiterhin Bestellungen annehmen und Abholungen organisieren.

Um unlauteren Wettbewerb mit den geschlossenen Geschäften zu vermeiden, dürfen Geschäfte, die wohl geöffnet haben, nicht lebensnotwendige Waren vorübergehend nicht verkaufen. Das heißt, dass Warenhäuser insbesondere Spielzeug, Deko-Artikel, Elektrogeräte, Kleidung und Sportartikel abschirmen müssen. Bestellungen und Abholungen dieser Produkte werden wohl erlaubt sein.

Dienstleistungen

Darüber hinaus bestimmt der ministerielle Erlass auch, welche Dienstleistungen als notwendig gelten und weiter angeboten werden dürfen:

  • Autowerkstätten und Fahrradgeschäfte dürfen weiterhin Reparaturdienste anbieten. 
  • Taxis dürfen  weiterhin fahren. 
  • Und auch Anwälte, Notare und Banken sind in den kommenden sechs Wochen im Dienst, sofern sie die Hygiene- und Abstandsvorschriften einhalten.

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