Brüsseler Terroranschläge vom 22. März 2016: Gerichtsverfahren gegen 13 Angeklagte laufen an
Mehr als viereinhalb Jahre nach den Terroranschlägen auf dem Brüsseler Flughafen in Zaventem und in der Brüsseler U-Bahn wird das Gerichtsverfahren gegen 13 Männer eingeleitet, die der Beteiligung an den Anschlägen verdächtigt werden. Bei den Explosionen die von drei Selbstmordattentätern ausgelöst wurden, kamen auf dem Flughafen und in der Brüsseler U-Bahn-Station Maalbeek 32 Menschen ums Leben, 340 weitere wurden verletzt. Der Prozess findet in einem eigens für diesen Anlass eingerichteten Sitzungssaal im ehemaligen NATO-Hauptquartier (Foto) in Haren, einem Vorort Brüssels, statt.
Es ist das erste Mal, dass hier, in dem in "Justitia" umbenannten Gebäude, ein Prozess stattfinden wird. Der Prozess wird der größte in der belgischen Rechtsgeschichte sein und erfordert aufgrund seiner Art strengste Sicherheitsvorkehrungen. Dafür ist das ehemalige NATO-Gelände weitaus besser geeignet als das Brüsseler Hauptgerichtsgebäude im Stadtzentrum.
In den nächsten zwei Wochen wird im Rahmen der Anklageerhebung entschieden, welche der 13 Verdächtigen sich vor einem Schwurgericht verantworten müssen. Es wird auch entschieden, unter welchen Anklagepunkten ihnen der Prozess gemacht wird. Das Verfahren wird in den nächsten 10 Arbeitstagen hinter verschlossenen Türen stattfinden.
Anträge auf Verweisung ans Schwurgericht
Die Bundesanwaltschaft wünscht, dass acht der dreizehn Angeklagten wegen Mordes und Mordversuchs im Rahmen eines Terroranschlags und wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor ein Schwurgericht gestellt werden. Es handelt sich um Salah Abdeslam, Osama Atar (der im November 2017 in Syrien gestorben sein soll), Mohamed Abrini, Sofien Ayari, Osama Krayem, Ali El Haddad Asufi, Bilal El Makhoukhi und Hervé Bayingana Muhirwa.
Was die Brüder Smail und Ibrahim Farisi betrifft, so möchte die Staatsanwaltschaft sie an ein Strafgericht verweisen. In Bezug auf Brahim Tabich, Youssef El Ajmi und einen Mann, der bereits seit mehreren Jahren vollständig entlastet ist, spricht sich die Bundesanwaltschaft für die Einstellung des Verfahrens aus.
Strenge Sicherheitsmaßnahmen
Anlässlich dieser wichtigen ersten Phase des Gerichtsverfahrens wurde auf dem ehemaligen Brüsseler NATO-Gelände ein umfangreiches Empfangs- und Sicherheitssystem eingerichtet.
Die Polizei durchsucht mit Spürhunden und Sicherheitsbeamten alle Fahrzeuge, die in das Justitia-Gelände, das neue Gebäude der Brüsseler Justiz, das speziell für den Prozess der Terroranschläge eingerichtet wurde, einfahren.
Die Identität jeder Person wird dann am Haupteingang überprüft, gefolgt von einer weiteren Überprüfung mit einem Scanner am Eingang des Gebäudes - dem gleichen Gebäude, in dem sich auch die Gerichtssäle befinden.
Alle Personen, die sich als Zivilparteien gemeldet haben, können dem Verfahren in zwei Räumen mit 550 Sitzplätzen beiwohnen, wobei das Verfahren auf Bildschirmen übertragen wird. Falls eine dieser Nebenkläger das Wort ergreifen möchte, wird die Person in den Ratssaals gebracht, der 180 Plätze bietet.
Tragödie
Die Ereignisse des 22. März 2016 haben im kollektiven Gedächtnis aller Belgier tragische Spuren hinterlassen. Kurz vor 8 Uhr morgens explodierte eine Bombe in der Abflughalle des Brüsseler Flughafens in Zaventem (Flämisch-Brabant). Etwa eine Stunde später gab es eine zweite Explosion, diesmal in einem U-Bahnzug, der an der U-Bahnstation Maalbeek hielt.
Drei der vier Selbstmordattentäter kamen bei den Anschlägen ums Leben. Der vierte Bombenleger, der sogenannte "Mann mit Hut", konnte fliehen. Neben ihm werden weitere 12 Personen beschuldigt, an den Anschlägen beteiligt gewesen zu sein. 8 von ihnen werden in 32 Fällen des Mordes mit terroristischem Motiv beschuldigt. Ferner gibt es 687 Anklagen wegen versuchten Mordes mit terroristischem Motiv. Diese beziehen sich auf die Personen, die verletzt wurden oder sich einfach nur am Ort der beiden Anschläge aufhielten.