Ab dem 19. Dezember gilt an der belgischen Nordseeküste wieder eine Maskenpflicht
Der Gouverneur der Provinz Westflandern, Carl Decaluwé, gab am Montag bekannt, dass an den Stränden und Flaniermeilen an der belgischen Nordseeküste ab dem 19. Dezember wieder eine allgemeine Mund- und Nasenschutzmaskenpflicht gilt. Der Gouverneur sprach diese Maßnahme gemeinsam mit den Bürgermeistern der Küstenbadeorte ab.
Die Entscheidung für diese neuerliche Maskenpflicht an der belgischen Küste aufgrund der aktuellen Corona-Zahlen und der anstehenden Weihnachtsferien traf Provinzgouverneur Decamuwé im Einvernehmen mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden an der Küsten.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres bis zum 3. Januar 2021. Schon im vergangenen Sommer hatten die Küstengemeinden eine solche Maskenpflicht auf den Strandpromenaden verordnet, um die weitere Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, was sich angesichts von Menschenmassen, wie nach dem Abebben der ersten Welle dort bei schönem Wetter einfanden.
Davor warnt der Gouverneur: „Laut den Voraussagen sind wieder viele Ferienwohnungen belegt und es werden auch zahlreiche Bewohner von Zweitwohnsitzen an der Küste erwartet. Um die Sicherheit zu garantieren, ist diese Maskenpflicht also nötig.“
Die Maskenpflicht gilt an den Strandpromenaden und dort, wo diese in die jeweiligen Ortschaften hereinreichen. Beim Sporttreiben ab der Küste gilt sie nicht und Mundmasken dürfen beim Essen, Trinken und Rauchen abgesetzt werden. Das gilt natürlich auch beim Naseputzen und bei Gesprächen mit Personen mit Gehörproblemen, die Lippenlesen müssen, so die Regelung.