Drastisch erhöhte Bußgelder für Veranstalter und Besucher von Lockdown-Partys
Die belgische Justiz hat sich auf einheitliche Regelungen zur Ahndung von Verstößen gegen die geltenden Corona-Regeln und -Maßnahmen geeinigt. Dies beinhaltet auch und gerade deutlich verschärfte Bußgelder gegen die Veranstalter und die Besucher von sogenannten Lockdown-Partys, die in Zukunft wesentlich tiefer in die Tasche greifen müssen.
Besuchern von Lockdown-Partys in Belgien droht ab sofort ein Bußgeld in Höhe von 750 €. Bisher wurde dies mit 250 € geahndet. Veranstalter und Gastgeber von solchen verbotenen Feiern und Zusammenkünften müssen 4.000 € zahlen. Bisher kamen sie noch mit 750 € weg. Unter Umständen werden solche Vorgänge auch vor Gericht gebracht und dies könnte noch höhere Strafen mit sich bringen.
Die belgischen Staatsanwaltschaften haben sich auch auf weitere gemeinsame Regelungen und Vorgehensweisen bei Vorgängen um Verstöße gegen die Corona-Vorschriften einigen können. So wird der Einsatz von Drohnen, um Verstöße festzustellen - z.B. bei eventuellen Treffen von zu vielen Menschen in Gärten - untersagt. Dies hatten einige Städte und Gemeinden sowie entsprechende Polizeizonen in Erwägung gezogen, doch hier könnte das Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt werden.
Hier stoßen die Polizisten denn auch auf Grenzen, wenn Wohnungen bei Verdacht auf illegale Partys und Zusammenkünfte betreten werden müssen. Wird der Zugang von den jeweiligen Bewohnern gewährt, ist alles in Ordnung. Wird der Zugang verwehrt, dann braucht es einen Durchsuchungsbefehl des Staatsanwalts. In allen Fällen jedoch gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Ist Gefahr im Verzug, dann darf eine Wohnung oder ein Haus von der Polizei auch mit Nachdruck betreten werden.