Die belgische Polizei kontrolliert ausländische Fahrzeuge an den Grenzen
Die belgische Bundespolizei führte am heutigen Samstagmorgen auch in Gent (siehe Video) eine groß angelegte Verkehrskontrolle durch. In der belgische-niederländischen Grenzregion in Limburg wurden ebenfalls Kontrollen von der Polizei organisiert. Ziel war es, die Fahrgäste in ausländischen Fahrzeugen auf die in unserem Land geltenden Regeln aufmerksam zu machen. Passagierlokalisierungsformulare und die korrekte Einhaltung der Kontaktblase waren auch im Visier der Polizei, die in einigen Fällen Strafzettel ausstellen musste.
An diesem Samstagmorgen wurden von der Polizei ausländische Nummernschilder sorgfältig herausgefiltert. Die Autofahrer erhielten Broschüren mit den verschiedenen belgischen Corona-Maßnahmen. Nicht zwingend notwendige Fahrten wurden Pendler systematisch abgeraten, obwohl die Polizei nicht berechtigt ist, diese zu verbieten.
Die Niederländer, die heute Morgen nach Belgien kamen, hatten hierfür unterschiedliche Gründe. Nach Angaben der Polizei konnten die Fahrt manchmal medizinischer oder beruflicher Natur sein, aber auch Weihnachtseinkäufe standen auf dem Programm der ausländischen Autofahrer. In den Niederlanden sind die Geschäfte geschlossen, in Belgien nicht. Bislang scheinen sich die Reisen zu den großen Supermarktketten jedoch in Grenzen zu halten.
"Wir konzentrieren uns vor allem auf ausländische Fahrzeuge, solche mit vielen Passagieren und solche mit Gepäck und daher im Verdacht, aus dem Urlaub zurückzukehren oder gerade wegzufahren", sagte Polizeikommissar Gerry Peeters gegenüber VRT NWS.
Bußgelder bei Verstößen
"Wir fragen vor allem nach dem Passenger Locator Form (PLF, Passagierlokalisierungsformular), das nach einem Auslandsaufenthalt von mehr als 48 Stunden oder bei einem Urlaub in Belgien ausgefüllt werden muss", sagt der Kommissar.
"Gleichzeitig werden wir auch überprüfen, ob die Passagiere gemeinsam in einem Auto sein dürfen, ob es sich um einen Haushalt oder eine Gruppe von Freunden handelt, die wegen der einen oder anderen Aktivität zusammen reisen", fügt er hinzu.
"Beim Fehlen des PLF-Formulars und der nicht korrekten Besetzung eines Fahrzeugs setzen wir das Bußgeld von 250 Euro rigoros ein, wenn es sich um einen Erstverstoß handelt. Wenn es der wiederholte Verstoß ist, dann schreiben wir einen Strafzettel aus und überlassen das Urteil aber der Staatsanwaltschaft", fasst Gerry Peeters zusammen.