Reisen Sie aus einer roten Zone nach Belgien (zurück)? Diese Regeln gelten ab nächster Woche
Einen Tag nach dem Konzertierungsausschuss gibt es mehr Klarheit über die Corona-Maßnahmen für Menschen, die nach Belgien reisen oder aus dem Ausland in unser Land zurückkehren. Konkret werden die Änderungen am 21. Dezember, 25. Dezember und 4. Januar in Kraft treten, erklärt Karine Moykens, Vorsitzende des Interföderalen Ausschusses für Teststrategie und Rückverfolgung, gegenüber VRT NWS.
Ministerpräsident Alexander De Croo (Open VLD) sprach auf der gestrigen Pressekonferenz nach dem Konzertierungsausschuss deutliche Worte: Eine Lockerung der aktuellen Corona-Maßnahmen kommt absolut nicht in Frage, denn die Zahl der Coronaerkrankungen ist immer noch zu hoch. Aber die Maßnahmen werden auch nicht wirklich strenger.
Es wurden wohl einige neue Maßnahmen für den (Rück-)Reiseverkehr nach Belgien angekündigt. Der belgische Premierminister bekräftigte, dass von Reisen vor allen Dingen "dringend abgeraten" wird.
Neu ab Montag, dem 21. Dezember:
Wer sich länger als 48 Stunden in einer roten Zone im Ausland aufhält (fast ganz Europa ist derzeit rot eingefärbt), muss bei seiner Rückkehr nach Belgien für 7 Tage in Quarantäne und muss diese mit einem negativen Test abschließen. Allerdings müssen Sie nicht in Quarantäne, wenn Sie durch Ihr auszufüllendes Passenger Localisation Form (PLF) nachweisen können, dass die Ansteckungsgefahr aufgrund Ihres Verhaltens während der Reise gering war.
Das Passagierlokalisierungsformular wird ab Montag, 21. Dezember, strenger kontrolliert. Auf diesem Dokument müssen die Reisenden angeben, wo sie im Urlaub waren und was sie dort genau gemacht haben. Waren diese Aktivitäten riskant oder nicht? Unter anderem sollte das benutzte Verkehrsmittel angegeben werden, zum Beispiel: Haben Sie am häufigsten das Auto oder ein Fahrrad benutzt, sind Sie zu Fuß gegangen oder haben Sie öffentliche Verkehrsmittel benutzt?
Anhand der Antworten auf diesen Fragenbogen - bis Montag wird es weitere Fragen auf dem Formular geben - wird dann entschieden, ob das Ansteckungsrisiko hoch oder niedrig war und ob Sie bei Ihrer Rückkehr nach Belgien nach einem Aufenthalt von mehr als 48 Stunden in einer roten Zone im Ausland unter Quarantäne gestellt werden müssen oder nicht.
Neu ab Freitag, dem 25. Dezember:
Reisende aus anderen Ländern, die hierher kommen und sich länger als 48 Stunden hier aufhalten wollen, müssen bei der Ausreise in ihrem eigenen Land einen aktuellen negativen Test vorlegen können. Andernfalls wird ihnen die Ausreise in unser Land nicht gestattet. Übrigens ist diese Maßnahme in vielen anderen europäischen Ländern bereits in Kraft. Bei uns gilt sie ab dem 25. Dezember, also Weihnachten.
Neu ab Montag, dem 4. Januar:
Ab 2021, genauer ab dem 4. Januar 2021, wird zwischen den Regeln für Geschäftsreisen und Privatreisen unterschieden, so eine Pressemitteilung, die gestern nach dem Konzertierungsausschuss herausgegeben wurde. "
Ab dem 4. Januar müssen Geschäftsreisende nicht mehr in Quarantäne gehen, wenn sie aus einem roten Gebiet kommen und ihr PLF belegt, dass sie kein Risikoverhalten gezeigt haben. Das Bundeswirtschaftsministerium wird eine Standard-Arbeitgeberbescheinigung ausstellen, mit der der Geschäftsreisende nachweisen kann, dass es sich tatsächlich um eine berufliche Reise gehandelt hat. Dieses Zertifikat wird technisch mit dem Passagierlokalisierungsformular verknüpft sein.
Was sollten Privatreisende (d.h. normale Touristen) ab dem 4. Januar tun? In der Pressemitteilung von gestern Abend heißt es, dass "alle anderen Reisenden ab diesem Zeitpunkt unter allen Umständen die Quarantäne einhalten müssen", auch wenn sie sich im Ausland nicht riskant verhalten haben.
Letzteres erweist sich jedoch als verfrüht, wie VRT NWS heute im Büro von Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke (SP.A) erfuhr. Bei einem späteren Konzertierungsausschuss kann vielleicht in diesem Sinne entschieden werden, aber bis dahin gelten die Regeln, wie sie am 21. und 25. Dezember in Kraft treten, Auch ab dem 4. Januar für private Fahrten. Wenn Sie bei Reisen in eine rote Zone die Corona-Maßnahmen ordentlich einhalten, kein Risikoverhalten an den Tag legen und das auch auf Ihrem PLF korrekt ausfüllen, müssen Sie bei Ihrer Rückkehr nach Belgien ab dem 4. Januar vorerst nicht in Quarantäne gehen.