Belgien erlässt strengere Regeln für Landsleute, die aus einer Roten Zone zurückkehren

Der Konzertierungsausschuss aus Bund, Ländern und Regionen hat am Mittwoch im Rahmen einer digitalen Sitzung beschlossen, dass sich Reiserückkehrer aus einer sogenannten „Roten Zone“ strengeren Regeln unterziehen müssen. Wer sich länger als 24 Stunden in einer solchen Region oder in einem so gekennzeichneten Land aufgehalten hat, der muss sich in Zukunft in Quarantäne begeben und am 1. sowie am 7. Tag einen Corona-Test durchführen lassen. Ist der zweite Test negativ, kann die Quarantäne beendet werden. Das gilt auch für schulpflichtige Kinder. 

Diese Regelung ist seit dem 31. Dezember 2020 in Kraft und soll mindestens bis zum 15. Januar 2021 dauern. Der Konzertierungsausschuss sieht allerdings einige Ausnahmen vor, z.B. für Beschäftigte aus essentiellen Sektoren, die eine Bescheinigung für ihren Auslandsaufenthalt ihres Arbeitgebers vorweisen können. Gleiches gilt auch für Personen, die sich aus beruflichen Gründen im Ausland, bzw. in einer Roten Zone aufhalten mussten und müssen. Studierende dürfen ihre Quarantäne zeitweise unterbrechen, wenn sie Examen ablegen und Klausuren schreiben müssen.

Die belgische Regiering wird vorläufig darauf verzichten, Arbeitnehmern, die sich verpflichtet in Quarantäne begeben müssen, für diesen Zeitraum Kurzarbeit zu gewähren. Darum hatten die Arbeitgeberverbände gebeten. Doch die Regierung will vermeiden, dass Reisende, die trotz Warnung der Behörden z.B. in den Skiurlaub gefahren sind, davon profitieren können. Die Betroffenen müssen für die Dauer ihrer Quarantäne demnach Urlaub nehmen. Sektoren in Belgien, die mit Arbeitskräften aus dem Ausland arbeiten, z.B. am Bau und Reinigungsfirmen, werden durch die neuen Regelungen Probleme haben, doch für sie können die oben genannten Ausnahmen eventuell in Frage kommen. 

SMS und Kontaktverfolgung

Ab dem 4. Januar wird mit diesen Arbeitgeberbescheinigungen bei der Kontrolle eines "Passenger Locator Forms" Rechnung getragen. Mit dem PLM werden auch die Kontaktverfolger arbeiten, die auch Reiserückkehrer ansprechen können. 

Ab dem 2. Januar werden Landsleute, die nach einem Auslandsaufenthalt, der länger als 24 Stunden dauerte, nach Belgien zurückkehren, eine SMS erhalten, über die sie sich bei einem Testzentrum anmelden können. Freiwillige Tests können bei der Einreise sofort am Brussels Airport, am Flughafen von Charleroi und im internationalen Bahnhof Brüssel Süd/Midi abgenommen werden.

Verschiedene Schulen in Belgien legen Wert auf die Feststellung, dass sie unter Umständen Schulkindern und Lehrpersonen den Zutritt zu ihrer Einrichtung verwehren, wenn diese von einer Urlaubsreise zurückkehren. Auch hier müssen negative Corona-Tests vorgelegt werden oder die Betroffenen müssen in Quarantäne. 

Die Regierungen aus Bund, Ländern und Regionen kündigten zudem weitere Kontrollen für Reiserückkehrer aus dem Ausland an. Das betrifft u.a. das wahrheitsgetreue Ausfüllen der sogenannten "Passenger Location Form" und die Vorlage eines verpflichteten negativen Corona-Tests für Personen, die einreisen wollen, aber nicht in Belgien residieren.

Damit soll vermieden werden, dass Reisende Ansteckungen einführen und dass sich die neue und ansteckendere Variante des Coronavirus Covid-19 in Belgien verbreiten kann. In Europa (auch außerhalb der EU) gelten derzeit fast alle Länder und Regionen als "Rote Zone" mit Ausnahme von Island, dem Süden von Irland, große Teile Norwegens, Korsika und der Kanarischen Inseln, wo allerdings Teneriffa und La Gomera wohl "Rote Zonen" sind. Weitere Informationen bietet die Internetseite des belgischen Außenamtes.

Viele Belgier, die trotz Abratens von Politiker, Wissenschaftlern und Gesundheitsbehörden trotzdem in den Weihnachtsferien verreist sind, müssen sich diesen Regeln bei ihrer Rückkehr beugen, mit allen Konsequenzen. 

Schärfere Kontrollen

Die Polizei wird die Einreise von Landsleuten, die aus dem Urlaub bzw. aus "Roten Zonen" zurückkehren und auch die von ausländischen Gästen kontrollieren. Dazu wurden auch die Einheiten der Bahn- und der Schifffahrtspolizei verstärkt. Auch an den Grenzen zu den Nachbarländern wird kontrolliert, z.B. an den Autobahnen. Seit dem 25. Dezember sind die Einreisebedingungen in Belgien weiter verschärft worden.

Besucher, z.B. aus den Nachbarländern Deutschland, Niederlande oder Frankreich, dürfen zwar weiter auch ohne triftigen Grund nach Belgien kommen, doch nur, wenn sie sich hier nicht länger als 24 Stunden aufhalten. Wer länger als 48 Stunden in Belgien bleiben möchte oder muss, der ist dazu verpflichtet, sich bei den Behörden zu melden, um einen negativen Corona-Test vorzulegen. Dazu muss auch das sogenannte "Passenger Locator Form" ausgefüllt sein.

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