Kaum noch Gefahr durch Vogelgrippe: Stallpflicht für Federvieh aufgehoben

Private Halter von Geflügel dürfen ihre Hühner, Gänse oder Enten seit diesem Dienstag wieder freilaufen lassen. Nach Ansicht der Behörden ist die Gefahr, dass sich diese Tiere noch mit der Vogelgrippe infizieren, deutlich gesunken, sodass die Stattpflicht aufgehoben werden kann.

Bundeslandwirtschaftsminister David Clarinval (MR) hat die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Das Risiko, dass sich die Tiere mit dem Vogelgrippe-Virus infizieren können, ist nach Ansicht der Landwirtschafts- und Gesundheitsbehörden deutlich gesunken. Seit dem 1. März sei kein Vogel mehr gefunden worden, der an diesem Virus verendet ist.

Die Stallpflicht für Vögel und Geflügel war am 15. November 2020 erlassen worden, nachdem das Vogelgrippevirus H5 in Belgien aufgetreten war. Damit sollte vermieden werden, dass das Federvieh in Kontakt mit wilden und freilebenden Vögeln in Kontakt kommen konnte.

Nach Angaben der staatlichen Lebensmittelbehörde FAVV muss privat gehaltenes Geflügel allerdings weiter abgeschirmt gefüttert werden, damit keine wilden Vögel durch das Futter angezogen werden.

Landwirtschaftsminister Clarinval deutete an, dass angesichts der positiven Entwicklung in dieser Hinsicht möglicherweise auch die landwirtschaftlichen Geflügelzüchter ihre Tiere ab dem 20. April wieder freilaufen lassen können. Aber, die FAVV bleibt in dieser Frage wachsam, denn im Norden Europas, wohin sich viele Wasservögel begeben haben, um dort den Sommer zu verbringen, kursiert die Vogelgrippe weiter.

Für die Verbraucher bedeutet dies, dass es wohl bald wieder Eier von freilaufenden Hühnern im Handel gibt, was lange unmöglich war. 

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