Neu ab dem 1. Oktober: Höhere Beamtengehälter, angepasste Corona-Regeln

Auch an diesem Monatsanfang ändern sich wieder einige Sachverhalte in Belgien. Ab dem 1. Oktober steigen in Belgien die Beamtengehälter aufgrund des gestiegenen Indexes und einige Corona-Maßnahmen werden angepasst. Doch auch andere Dinge werden sich ändern. Das betrifft z.B. die Autolampen und die Dividenden der Banken.

Corona

Beim letzten Konzertierungsausschuss in Sachen Corona-Regelungen am 17. September wurden einige Maßnahmen gelockert und andere neu eingeführt. Im Prinzip gelten diese Regelungen für ganz Belgien, doch in Brüssel und in der Wallonie werden einige Lockerungen vorerst noch nicht umgesetzt, weil dort die Ansteckungszahl hoch und die Impfrate niedrig sind.

Ab dem 1. Oktober dürfen die Mundmasken in Flandern in Geschäften, in der Gastronomie und am Arbeitsplatz abgelegt werden. Die Mundmaskenpflicht bleibt aber weiter in den öffentlichen Verkehrsmittel und in deren Innenräumen bestehen, sowie in Flugzeugen und Flughäfen. Das gleiche gilt für den Pflege- und Gesundheitsbereich, für Kontaktberufe sowie bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Zuschauern oder Teilnehmern, wenn kein Coronapass vorgelegt werden muss. Ab diesem Stichtag verschwindet die Maskenpflicht auch für Schulkinder und das Lehrpersonal im Sekundarschulwesen bzw. für den Lehrkörper in den Grundschulen.

In der Brüsseler Hauptstadt-Region bleibt die Maskenpflicht vorerst weiter in der Gastronomie und in den Geschäften und Einkaufszentren bestehen. Dort wird auch weiterhin Homeoffice angeraten und es gilt die Empfehlung, auf Privatveranstaltungen mit vielen Leuten zu verzichten. In den Cafés und Restaurants bleibt auch die Sperrstunde bestehen. 

Aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Ostbelgien wird die Maskenpflicht in Geschäften und in der Gastronomie dort vorerst nicht gelockert. Für größere öffentliche Veranstaltungen wird ab Freitag das Covid Safe Ticket (CST oder 3G) eingeführt z.B. bei Kultur- und anderen Veranstaltungen oder auch bei Sportwettkämpfen mit einer Mindestanzahl von 50 Personen im Innenbereich bzw. 200 Personen im Außenbereich. 

Weitere Regelungen zu Events und zur Gastronomie

Ab dem 1. Oktober können in Belgien die Nachtclubs und Diskotheken wieder öffnen, doch die Bundesbehörden verlangen, dass hier das Covid Safe Ticket angewendet wird. In Brüssel muss jeder ab 16 Jahre einen Coronapass bei allen Freizeitaktivitäten vorlegen und zwar für die Dauer von (mindestens) 3 Monaten. Das betrifft Clubs, die Gastronomie, Museen, Theater und Kinos sowie Festivals und sportliche Aktivitäten.

In Wallonien gilt ab Mitte Oktober der Coronapass in der Gastronomie, in Clubs und Diskotheken, bei Veranstaltungen und in den Pflegeeinrichtungen. Dort, wo mit dem Covid Safe Ticket gearbeitet wird, kann wohl die Maskenpflicht entfallen. Im Allgemeinen wollen die Behörden in diesem Zusammenhang aber im Laufe des Monats Oktober die Regelungen zur Ventilation und zur Luftqualität anpassen, doch diese müssen noch konkret ausgearbeitet werden.

Wegfall von Corona-Hilfen

In einigen wirtschaftlichen Bereichen fallen am Stichtag 1. Oktober die Corona-Hilfen in Belgien weg. Das betrifft z.B. die Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie auf nur noch 6 %. Danach gelten wieder MWS-Sätze von 12 bzw. 21 %. Im belgischen Bundesland Flandern wird der Corona-Schutz vor Konkursen für Unternehmen, die durch das Virus Nachteile erlitten, gestrichen. 

Davon konnten Unternehmen profitieren, die z.B. durch Corona eine Zeit lang schließen mussten oder die mit massiven Umsatzverlusten konfrontiert wurden. Ausnahmen gelten übergangsweise für Betriebe, die nach wie vor mehr als 60 % Umsatzrückgang belegen können. Entsprechende Anträge können ab 15. Oktober bei den flämischen Landesbehörden eingereicht werden.

Aufpassen, bevor man eine Reise antritt!

Ab dem 1. Oktober verlangt der Vatikan in Rom zum Zutritt einen gültigen Coronapass mit den entsprechenden 3G-Vorgaben (geimpft, genesen, getestet). Seit einiger Zeit schon fordert der Heilige Stuhl von Einwohnern, von seinem Personal und von Besuchern einen Beleg für 3G, doch ab dem Monatswechsel wird dies verschärft. Das auch in Belgien gültige europäische Corona-Zertifikat wird im Vatikan angenommen. Ausnahmen macht der Vatikan nur bei liturgischen Veranstaltungen und bei Messen, doch dabei wird den Gläubigen empfohlen, die Hygieneregeln einzuhalten (Handpflege, Abstand…).

Daneben fordert Großbritannien ab dem Stichtag 1. Oktober von allen Personen, die entweder aus der Europäischen Union, dem europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz kommen, bei der Einreise einen gültigen Reisepass. Infolge des Brexit reicht ein EU-Personalausweis z.B. nicht mehr. 

Weitere neue Regelungen

Beamtengehälter: Aufgrund des gestiegenen Indexes steigen in Belgien ab dem 1. Oktober die Beamtengehälter um 2 %. Das ist eine Folge der hohen Inflation, die die Verbraucherpreise ansteigen lässt. Die Inflation steht derzeit bei 2,73 %, dem höchsten Wert seit März 2019. Dadurch wurde der sogenannte Schwellenindex früher als erwartet überschritten. Im September erhöhten sich dadurch bereits die Renten und die Sozialbezüge in unserem Land. Die Löhne und Gehälter in der Privatwirtschaft ziehen ebenfalls ab, doch dies hängt von den jeweiligen Tarifverträgen in den einzelnen Sektoren ab.

Technische KFZ-Kontrolle: Ab dem 1. Oktober werden die Regelungen zum Licht am Auto durch die Fahrzeugprüfstellen in Belgien schärfer kontrolliert. Bei Mängeln an den Autolichtern bzw. an den Hinweislichtern am Armaturenbrett erfolgt ab sofort keine Verwarnung mehr, sondern direkt eine sogenannte „Rote Karte“, also faktisch eine Reparaturpflicht mit neuem Vorfahren. Eine Übergangsregelung, die seit Dezember 2019 galt, läuft damit aus.

Banken und Dividenden: Die Banken in der Eurozone dürfen, wenn dies ihre finanzielle Lage zulässt, wieder Dividenden auszahlen. Im Zuge der Corona-Krise, die ja auch eine Wirtschaftskrise ist, wurden die Banken darum gebeten, so viel Kapital wie möglich als Puffer zu behalten. Damit sollten finanzielle Engpässe durch Privathaushalte oder Unternehmen, die durch Corona Kredite nicht mehr abbezahlen konnten, abgefedert werden. Doch dies war aufgrund der hohen nationalen Coronahilfen nur sehr selten der Fall - auch in Belgien. Jetzt lässt die Europäische Zentralbank (EZB) diese Maßnahme wieder fallen. Aber, die Banken müssen der EZB entsprechende Vorhaben zur Überprüfung noch vorlegen. 

Meist gelesen auf VRT Nachrichten