Neue Maßnahmen gegen Corona gelten ab Samstag um 7 Uhr und bis zum 28. Januar 2022
Wegen der rasant steigenden Corona-Infektionen und den Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten haben die Bundes- und Regionalregierungen neue Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Epidemie beschlossen. Dazu gehören die Booster-Impfung für alle im Frühjahr 2022 sowie eine erweiterte Maskenpflicht. Der Konzertierungsausschuss hat keinen neuen Lockdown verhängt, will aber die Maskenpflicht in Innenräumen u. a. mit dem Corona-Pass kombinieren.
Am Freitagnachmittag ist der Königliche Beschluss über die neuen Corona-Maßnahmen erschienen. Demnach werden die Maßnahmen ab Samstagmorgen 7 Uhr in Kraft treten. Sie gelten bis zum 28. Januar einschließlich.
Wir legen den Schwerpunkt auf Prävention und Schutz, nicht auf einen Lockdown", sagte Ministerpräsident Alexander De Croo (Open VLD) auf der Pressekonferenz am Mittwochabend nach dem Konzertierungsausschuss: “Wenn wir einen Lockdown vermeiden wollen, müssen wir alle ein Stück Verantwortung übernehmen.”
De Croo unterstrich auf der Pressekonferenz erneut die vier Grundregeln im Kampf gegen Corona:
- Kontakte so weit wie möglich einhalten oder sich draußen treffen
- Abstand halten
- Maske tragen
- Innenräume gut lüften
Außerdem ergreift die Regierung folgende Maßnahmen:
Homeoffice
Bis zum 12. Dezember ist Homeoffice an 4 Tagen pro Woche Pflicht, danach an 3 Tagen. Für Unternehmen, die keine Telearbeit einführen können, wird jedoch eine Ausnahme gemacht
Maskenpflicht
Es wird eine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes in öffentlich zugänglichen Innenräumen eingeführt. Diese Pflicht gilt ab dem 10. Lebensjahr für folgende Bereiche:
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Medizinische und nichtmedizinische Kontaktberufe
- Pflegeeinrichtungen
- Gastgewerbe
- Veranstaltungen (sowohl drinnen als auch draußen)
- Geschäfte und Einkaufszentren
- Öffentlich zugängliche Bereiche von Unternehmen und Behörden sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen des Kultur-, Fest-, Sport- und Veranstaltungswesens
- Öffentliche Gebäude
- Bibliotheken
- Fitnesszentren
- Gebäude für Gottesdienste
Maskenpflicht UND Corona-Pass
In einigen Orten wird der Mundschutz in Kombination mit einem Corona-Pass (Covid-Safe-Ticket) Pflicht. Dies betrifft die folgenden Standorte:
- Gastgewerbe (wenn man nicht sitzt)
- Theater
- Konzertsäle
- Kulturzentren
- Kinos
- Museen
- Indoor-Vergnügungsparks
- Öffentliche und private Veranstaltungen für 50 Personen im Innenbereich und 100 Personen im Außenbereich
Schulen
Ab dem 20. November werden in den Sekundarschulen wieder Masken getragen. Auch in der fünften und sechsten Klasse bleibt die Maskenpflicht erhalten. Bestehende Richtlinien für Lüftung und CO2-Messung werden verschärft.
In jedem Klassenzimmer in jeder Schule muss ein CO2-Messgerät installiert werden.
Diskotheken
In Diskotheken bleibt der Corona-Pass Pflicht, muss jetzt aber mit einem Mundschutz oder einem Selbsttest kombiniert werden. Die Maske darf übrigens nur beim Sitzen, Essen oder Trinken abgenommen werden. Auf der Tanzfläche gilt: Maske bleibt an!
Impfung
Die Regierung hat eine Booster-Impfung für alle beschlossen. Zuerst sind die über 65-Jährigen an der Reihe und dann die Pflegekräfte. Danach werden diejenigen, die einen Impfstoff von Johnson & Johnson oder AstraZeneca erhalten haben, zuerst eine dritte Impfung bekommen. Die Auffrischungsimpfung wird mit Moderna oder Pfizer verabreicht.