Deutschland stuft Belgien als Corona-Hochrisikogebiet ein – Es gelten Ausnahmen für den Grenzverkehr
Die deutsche Bundesregierung bzw. die deutschen Gesundheitsbehörden stufen Belgien und Teile der Niederlande aufgrund der stark steigenden Infektionszahlen seit Sonntag um Mitternacht an als Corona-Hochrisikogebiet ein. Es gelten aber Ausnahmeregelungen für den kleinen Grenzverkehr und für Grenzpendler.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) teilte am Freitag mit, dass Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen und nicht nachweisbar vollständig geimpft oder genesen sind, sich für 10 Tage in Quarantäne begeben müssen. Die Betroffenen können diese Quarantäne frühestens 5 Tage nach ihrer Einreise durch einem negativen Test vorzeitig abbrechen. Das gilt ab einem Alter von 12 Jahren.
Für Grenzpendler und Grenzgänger bzw. für in Grenznähe lebende Personen gelten allerdings Ausnahmen, wie der Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) in Ostbelgien, Oliver Paasch (ProDG), gegenüber unseren Kollegen des deutschsprachigen Rundfunks BRF und der deutschsprachigen Tageszeitung Grenzecho erklärte. Aber, Grenzgänger, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen zweimal pro Woche ein negatives Testergebnis bei der Einreise nach Deutschland auf Verlangen und bei Kontrollen vorlegen.
Darüber hinaus gilt für andere Grenzgänger ebenfalls eine Ausnahme und zwar für Aufenthalte bis zu 24 Stunden in Deutschland. Das bedeutet, dass man z.B. zum Einkaufen von Belgien aus ins Nachbarland reisen darf. Dazu muss aber ein gültiges Covid-Safe-Ticket (CST) vorgelegt werden können.
Digitale Einreiseanmeldung erforderlich
Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland muss bereits vor der Einreise die digitale Einreiseanmeldung (DEA), die mit dem belgischen PLF-Formular vergleichbar ist, ausgefüllt werden. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de gibt man dazu Informationen zum Aufenthalt in den letzten zehn Tage an.
Sollte das Ausfüllen der Einreiseanmeldung online nicht möglich sein, muss man eine „Ersatzmitteilung“ in Papierform ausfüllen, teilt das Auswärtige Amt in Berlin dazu mit. Für Geimpfte und Genesene ist dann mit der Hinterlegung der digitalen Einreiseanmeldung keine Quarantäne erforderlich. Nicht-Geimpfte müssen sich dagegen in die oben bereits erwähnte zehntägige Quarantäne begeben.
Diese Quarantäne kann wie ebenfalls bereits erwähnt, vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesungsnachweis oder ein Impfnachweis über das Portal der Digitalen Einreiseanmeldung übermittelt wird. Die Quarantäne endet dann mit dem Zeitpunkt der Übermittlung, so das Auswärtige Amt. Kinder unter 12 Jahren sind von diesen Bestimmungen ausgenommen.