Impfpflicht in Belgien: Welche medizinischen Berufe sind davon betroffen

Die belgische Bundesregierung präzisierte, für welche medizinisch tätige Berufsgruppen ab dem 1. April die Impfpflicht für den Pflege- und Gesundheitsbereich gilt. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) sind von dieser Impfpflicht rund 500.000 Beschäftigte im belgischen Gesundheitswesen betroffen.

Neben Ärzten und Krankenpflegern betrifft dies z.B. auch Zahnärzte, Apotheker, Hebammen, Diätassistenten, Ergotherapeuten, Homöopathen, Akkupunkteure, Logopäden, Physiotherapeuten und viele weitere ähnliche Berufe.

Insgesamt sind nach Angaben von Gesundheitsminister Vandenbroucke rund 500.000 Beschäftigte im Gesundheitswesen davon betroffen. Wer in diesen Bereichen bis zum 1. April 2022 nicht vollständig gegen das Coronavirus Covid-19 geimpft ist, darf seinen Beruf nicht mehr ausüben bzw. verliert seine Zulassung. Praktizieren Betroffene ungeimpft und ohne Zulassung weiter, drohen ihnen Sanktionen, die von hohen Geldbußen bis hin zu Gefängnisstrafen gehen können.

Arbeitgeber im Pflegesektor sind der Meinung, dass diese Impfpflicht gegen Corona im belgischen Pflege- und Gesundheitswesen nicht wirklich alle Berufsgruppen umfasst. 

Z.B. in Alten- und Pflegeheimen seien Personen beschäftigt, die nicht von der Impfpflicht betroffen seien, die aber mit Risikopatienten in Kontakt kommen. Das sind u.a. Sozialassistenten, Haushaltshilfen, die zu pflegebedürftigen Personen nach Hause kommen, Animatoren in Pflegeeinrichtungen und andere mehr. Für diese Berufe aus diesem Sektor sollte also auch die Impfpflicht gelten.

Die Gewerkschaften aus diesem Sektor sind erklärt gegen die Impfpflicht für das Pflege- und Gesundheitspersonal. Sie wollen am 7. Dezember in Brüssel gegen die Impfpflicht demonstrieren. Zudem sind Streiks in den betroffenen Einrichtungen möglich. 

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