Corona-Konzertierung: Pause für das Nachtleben, Sperrstunde für die Gastronomie…
Der Konzertierungsausschuss der Regierungen aus Bund, Ländern und Regionen in Belgien hat sich in seiner vorgezogenen Sitzung am Freitag für einige strenge Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus ausgesprochen. In den kommenden Wochen kommt es zu einer Art „Lockdown light“.
Die jetzt auferlegten neuen Maßnahmen und Vorschriften gelten bis auf weiteres bis zum 15. Dezember. An diesem Stichtag wird sich der Konzertierungsausschuss ein nächstes Mal treffen, um die Effekte der neuerlichen Regelungen auf die Entwicklung des Coronavirus in Belgien zu analysieren und zu bewerten.
Was wurde beschlossen?
- Private Feste und Feiern werden in den kommenden drei Wochen verboten. Es bleibt allerdings erlaubt, Freunde und Verwandte zuhause zu empfangen. Auch Hochzeiten dürfen gefeiert werden und der Café bei Beerdigungen ist ebenfalls weiter möglich. Es gelten die gebräuchlichen Hygiene- und Abstandsregeln.
- Feiern und Feste, die mithilfe von professionellen Caterern organisiert werden, können stattfinden, müssen sich allerdings nach den geltenden Vorschriften für die Gastronomie richten.
- Für die Gastronomie gilt Folgendes: Um 23 Uhr am Abend gilt für Cafés, Kneipen, Restaurants und Bistros die Sperrstunde. Es bleibt möglich, an Tischen mit 6 Personen zu sitzen. Mundmasken müssen getragen werden, wenn man sich im Lokal bewegt und das Personal muss ebenfalls Mundmasken tragen. Daran ändert sich also nichts.
- Diskotheken müssen schließen und die Nightshops müssen, wie die Gastronomie, um 23 Uhr schließen.
- Kulturveranstaltungen in Innenräumen können weiter stattfinden, doch das Publikum muss sitzen und Mundmasken tragen. Damit soll vermieden werden, dass die Zuschauer zu eng beieinander stehen.
- Veranstaltungen, wo dies nicht möglich ist, sind ab Montag, 29. November, untersagt. Außenveranstaltungen können im bisher erlaubten Umfang stattfinden, allerdings unter den geltenden Vorschriften.
- Sportveranstaltungen in Innenräumen dürfen stattfinden, aber ohne Publikum. Bei solchen Veranstaltungen mit Kindern dürfen aber die Eltern mit dabei sein.
- Die Homeoffice-Pflicht - dort wo es möglich ist, muss ein Arbeitnehmer 4 Tage von zuhause aus arbeiten - wird bis zum 19. Dezember verlängert.
- Theoretisch treten diese Maßnahmen bereits am Morgen, Samstag, den 27. November in Kraft.
Schulen
Am Samstag beugt sich der Ausschuss der Bildungs- und Unterrichtsminister in Belgien über die Frage, ob Lehrpersonen in den Schulen vorzeitig ihre dritte Impfung, die sogenannte Booster-Impfung erhalten sollen und wie es in den Schulen im Allgemeinen weitergehen soll, z.B. Präsens- oder Heimunterricht, Klassebelegungen, Belüftungssysteme usw.
Gesundheit
Die Gesundheitsminister aus Bund, Ländern und Regionen werden sich mit der Frage befassen, ob die allgemeine Teststrategie in Belgien der schnellen Entwicklung an der Coronafront angepasst werden muss. Das würde z.B. bedeuten, dass Geimpfte, die einen Hochrisikokontakt hatten, erst nach 5 Tagen einen PCR-Test durchführen lassen müssen, um sich dann in Quarantäne zu begeben.
Sicher ist, dass die Einführung der Booster-Impfung beschleunigt wird. Und die Testkapazität wird erweitert. Es sollen sogenannte „Walk-In-Testzentren“ geben, bei denen man sich ohne Termin vorstellen kann, um einen PCR-Test abzulegen. Es gilt aber auch die Empfehlung, mit Selbsttests zu arbeiten, die in der Apotheke erhältlich sind. Auch damit sollen die Krankenhäuser und die Hausärzte deutlich entlastet werden.