Bald neue Bußgeld-Regelungen: Handy am Steuer, das wird teuer

In Zukunft wird in Belgien ein Handy oder Smartphone im Fahrzeug nur noch zum Gebrauch zugelassen, wenn es in einem Halter am Armaturenbrett steckt. Derzeit ist lediglich verboten, ein mobiles Telefon während der Fahrt in der Hand zu halten. Doch auch die Nutzung eines Mobiltelefons, das auf dem Schoß oder auf dem Beifahrersitz liegt, lenkt beim Fahren ab und führt zu Verkehrsunfällen.

In einigen Monaten wird es verboten sein, ein Smart- oder anderes Phone in Belgien am Steuer zu nutzen, wenn dieses nicht in einem Halter am Dashboard des Autos befestigt ist. Eine entsprechende Regelung der Verstöße und der Bußgelder wird gerade vorbereitet und fand am Dienstag eine Zustimmung im Verkehrsausschuss des belgischen Bundesparlaments.

Passiert der dazugehörige Gesetzesvorschlag die parlamentarischen Hürden, wovon auszugehen ist, dann steigen in einigen Monaten (wohl noch in der ersten Jahreshälfte 2022) die Bußgelder, die bei Verstößen gegen die Regelungen zum Smartphone- und Handy-Gebrauch während der Fahrt in Belgien von jetzt 116 € auf 174 €.

Dutzende Unfälle mit Todesfolge und hunderte mit Verletzten sind nach Meldungen des belgischen Zentrums für Verkehrssicherheit VIAS auf Ablenkungen durch die Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer zurückzuführen und Aufnahmen mit versteckter Kamera an Kreuzungen und Autobahnen zeigen immer wieder Fahrer und Fahrerinnen, die ihre Handys am Steuer mehr im Auge haben, als den Verkehr.

Der flämische Christdemokrat Jef Van den Berghe (CD&V) hat den Gesetzesvorschlag eingereicht, der die GSM-Nutzung am Steuer in jeglicher Form verbietet, die von einer Halterung am Armaturenbrett abweicht: „Dieses verbot gilt auch für andere elektronische Geräte, wie z.B. Tablets oder E-Reader.“

Das bedeutet z.B., dass ein Autofahrer, der sein Handy als GPS-System nutzt, alle Angaben vor Beginn der Fahrt eingeben muss. Die Höhe der Bußgelder von 174 € hält Van den Berghe für gerechtfertigt: „Das ist die Kategorie für alle Übertretungen, die für eine direkte Gefahr sorgen.“ Übrigens, auch andere Verkehrsteilnehmer, die Radfahrer oder Motorradfahrer, fallen unter diese Gesetzgebung bzw. unter diese Bußgeldkategorie. 

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