Langzeitarbeitslose in Flandern sollen in Zukunft gemeinnützige Arbeiten ausführen

In Flandern wird jeder, der länger als zwei Jahre arbeitslos ist, ab 2023 verpflichtet, in seiner Gemeinde gemeinnützige Arbeit zu leisten. Die flämische Beschäftigungsministerin Hilde Crevits (CD&V) treibt den Plan voran, der bereits in der flämischen Koalitionsvereinbarung enthalten war.  

Flandern zählt etwa 70.000 Personen, die seit mehr als 2 Jahren arbeitslos sind. Um die Langzeitarbeitslosigkeit zu senken, hat die flämische Beschäftigungsministerin Hilde Crevits (CD&V, flämische Christdemokraten) der Regierung einen Plan vorgelegt, der Langzeitarbeitslose verpflichtet, ab 2023 gemeinnützige Arbeiten in der Gemeinde auszuführen. Zum Beispiel bei Veranstaltungen oder in den Impfstellen, im Gartenbau oder in Schulen mitzuhelfen. 

Crevits treibt damit einen Plan voran, der in den letzten 10 Jahren bereits mehrfach heftige Debatten ausgelöst hat.   

Der Beschäftigungsministerin geht es ihr vor allem darum, dass die Betroffenen bestimmte Kompetenzen erhalten. "Wer länger als zwei Jahre arbeitslos ist, verliert Kompetenzen, die für einen Arbeitsplatz notwendig sind, z. B. soziale Fähigkeiten, wie verhalte ich mich am Arbeitsplatz? Indem Arbeitslose gemeinnützige Aufgaben erfüllen, halten sie soziale Kontakte aufrecht und werden in ihren sozialen Fähigkeiten weiter geschult. 

1,3 Euro pro Stunde

Das flämische Arbeitsamt (VDAB) wird gemeinsam mit den Kommunen prüfen, ob und wo die Langzeitarbeitslosen eingesetzt werden können. Sie sollen maximal 64 Stunden pro Monat für gemeinnützige Dienste eingesetzt werden können. Sie behalten ihre Bezüge und bekommen eine Vergütung von 1,30 Euro pro Stunde. "Die Auflage ist zeitlich begrenzt, denn wir wollen vermeiden, dass die Leute in einer gemeinnützigen Tätigkeit stecken bleiben", erklärt Crevits.   

Wer zum Beispiel schon lange krank ist, ist von der Pflicht ausgenommen. 

"Viel Gesprächsbedarf"

Nach Angaben von Hilde Crevits (Foto oben) stehen noch Gespräche mit den lokalen Behörden und den Sozialpartnern an. Diese reagierten überrascht. Der Verband der flämischen Städte und Gemeinden (VVSG) erklärte, er wolle "zunächst die Auswirkungen der Maßnahme prüfen und die organisatorischen und finanziellen Folgen für die Kommunen diskutieren. 

Die sozialistische Gewerkschaft ABVV reagiert misstrauisch.  "In erster Linie, weil es sich um eine Pflicht handelt", sagte Caroline Copers, Generalsekretärin: "In dieser Gruppe von Langzeitarbeitslosen gibt es viele gefährdete Personen, die eine maßgeschneiderte Unterstützung benötigen. Die Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit wird ihnen nicht das Coaching geben, dass sie brauchen.” Die Gewerkschaftlerin nimmt stattdessen die Arbeitgeber in die Pflicht: "Sie beklagen den Mangel an Arbeitskräften und sind daher am besten in der Lage, Langzeitarbeitslosen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz zu helfen". 

Caroline Copers stellt sich auch die Frage, ob diese Maßnahme zu einem qualitätsvollen Arbeitsplatz führen wird: “Es gibt einige wissenschaftliche Untersuchungen, die besagen, dass solche Regelungen nicht sehr effektiv sind. Es handelt sich oft um teure Maßnahmen, die viel Organisation erfordern. So weit sind wir also noch nicht. Es gibt noch viel Gesprächsbedarf.” 

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