Vom Einkaufen bis zum Sport: Diese neuen Corona-Maßnahmen gelten ab dem 26. Dezember
Aktivitäten in Innenräumen, an denen viele Menschen beteiligt sind, sind verboten. Von nun an werden bei Sportveranstaltungen keine Zuschauer mehr zugelassen werden. Und es dürfen höchstens zwei Personen einkaufen gehen. Dies wurde vom Konzertierungsausschuss der verschiedenen belgischen Regierungen beschlossen, um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus zu verlangsamen. Die neuen Coronavirus-Maßnahmen treten am Sonntagmorgen in Kraft und gelten bis Freitag, den 28. Januar. Nachstehend finden Sie einen vollständigen Überblick über die neuen Maßnahmen für die einzelnen Sektoren.
Aktivitäten in Innenräumen
- Die drastischste Maßnahme zuerst: Alle größeren Veranstaltungen und Aktivitäten in Innenräumen werden verboten. Alle Innenräume im Kultur-, Fest- und Freizeitbereich werden geschlossen.
- Schlechte Nachrichten für alle, die in den kommenden Tagen Kultur erleben wollen, denn Kinos, Theater und Konzertsäle bleiben geschlossen. Auch Kongresse, Weihnachtsmärkte und Winterdörfer in geschlossenen Räumen sind nicht mehr erlaubt. Das Gleiche gilt für Laserspiele, Bowlingbahnen, Escaperooms, Paintball, Snooker, Darts und Billardsäle.
- Im kulturellen Bereich dürfen nur Museen und Bibliotheken geöffnet bleiben. Professionell organisierte Aktivitäten für gefährdete Gruppen und Jugendliche können ebenfalls fortgesetzt werden.
- Wellnesszentren (Saunen, Solarien, Whirlpools, Dampfbäder und Hammams) können ebenfalls geöffnet bleiben.
- Die Schließung der Kultursäle ist bemerkenswert, weil die Experten der GEMS nicht dazu geraten hatten, sie zu diesem Zeitpunkt zu schließen. Erst wenn sich die Inzidenzen wieder verschlechtern sollten, wollten die Experten die Schließung dieser Einrichtungen in Betracht ziehen.
Veranstaltungen im Freien
- Auch für Veranstaltungen im Freien gelten ab jetzt wieder strenge Auflagen, um zu verhindern, dass zu viele Menschen unter unsicheren Umständen zusammenkommen. So dürfen zum Beispiel Veranstaltungen nicht mehr in Zelten oder anderen überdachten Räumen stattfinden.
- Auch bei Veranstaltungen im Freien muss ausreichend Platz vorhanden sein: maximal ein Besucher pro 4 Quadratmeter. Und bei mehr als 100 Besuchern muss ein Einbahnverkehr mit getrennten Ein- und Ausgängen vorgesehen sein.
Sport
- Eine drastische Maßnahme im Sportbereich: Ab dem heutigen Sonntag ist die Anwesenheit der Zuschauer bei Sportveranstaltungen und sogar beim Training verboten. Dies gilt sowohl für den Profi- als auch für den Amateursport, in der Halle und im Freien.
- Gute Nachrichten für alle, die aktiv bleiben wollen: Die Fitnesszentren und Schwimmbäder bleiben geöffnet, aber die Freizeitbereiche der Schwimmbäder werden geschlossen.
- Auch Sportjugendlager können weiterhin stattfinden, allerdings ohne Übernachtungen.
Einkaufen
- Ab Sonntag ist das Einkaufen nur noch mit maximal zwei Personen möglich, mit Ausnahme von Kindern aus dem eigenen Haushalt.
- In Geschäften ist nur ein Besucher pro 10 Quadratmeter Ladenfläche erlaubt, der Abstand von anderthalb Metern muss gewährleistet sein und wenn das Geschäft größer als 400 Quadratmeter ist, muss eine angemessene Zugangskontrolle vorhanden sein.
Zu Hause
- Die Anzahl der Personen, die Ihre Wohnung besuchen dürfen, ist nicht beschränkt. Mit Blick auf die Feierlichkeiten zum Jahresende wird jedoch empfohlen, die Zahl der Kontakte zu begrenzen.
- Sie werden auch dringend aufgefordert, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen: Selbsttests durchführen, ausreichend lüften und Mundschutz tragen. Und wenn Sie krank sind, verlassen Sie die eigene Wohnung am besten nicht.
Keine neuen Einschränkungen für die Bereiche Gastronomie und Arbeit
- Ein Sektor, der vorerst von weiteren Restriktionen verschont geblieben ist, ist das Gastgewerbe. Für Restaurants und Cafés gelten weiterhin die gleichen Maßnahmen: Zugang nur mit Corona-Pass, Schließung um 23.00 Uhr, nicht mehr als sechs Personen an einem Tisch und Tragen eines Mundschutzes, wenn man nicht sitzt.
- Auch die Maßnahmen für die Arbeit bleiben unverändert: Homeoffice ist weiterhin obligatorisch (sofern möglich), wobei maximal ein Arbeitstag pro Woche im Büro zulässig ist.
Zeitplan
Diese neuen Maßnahmen treten am heutigen Sonntag, den 26. Dezember in Kraft. Wie die vorherigen Maßnahmen bleiben sie bis Freitag, den 28. Januar 2022, in Kraft.
Der Konzertierungsausschuss aller belgischen Regierungen wird in der ersten Januarhälfte erneut einberufen. Sollten sich die Corona-Zahlen schnell in die falsche Richtung entwickeln, könnte der Beratende Ausschuss natürlich auch früher zusammentreten.