In Belgien fängt die Schule wieder an: Was sagen die Quarantäneregeln zu Hochrisikokontakten?
Nach den auf drei Wochen verlängerten Weihnachtsferien geht am Montag überall in Belgien die Schule wieder los. Trotz Corona und Omikron gilt vorerst Präsenzunterricht für alle Klassen. Allerdings haben die Gesundheits- und Bildungsminister aus Bund, Ländern und Regionen am Samstag noch einmal die Quarantäneregeln für den Schulbetrieb angepasst.
Demnach müssen Kinder und Jugendliche nach einem Hochrisikokontakt innerhalb der eigenen Familie in Quarantäne gehen. Als am vergangenen Montag die allgemeinen Quarantäneregeln in Kraft traten, war das noch nicht der Fall. Dies sorgte für Unklarheiten und auf Drängen u.a. der Zentren für Schulkindbegleitung (CLB) in Flandern traf sich am Samstag die „Interministerielle Konferenz“ der belgischen Gesundheits- und Bildungsminister und sorgte für klare Regeln. Vollständige Klassen werden erst bei 4 infizierten oder positiv getesteten Kindern geschlossen und in Quarantäne geschickt.
Das bedeutet, dass ein Schulkind in der Grundschule, das sich in Quarantäne befindet, weil sich eines seiner Familienmitglieder mit Corona infiziert hat, auch nicht zur Schule gehen darf. Bisher galt, dass solche Kinder, wenn sie negativ getestet wurden, trotzdem zur Schule gehen sollten. Schulkinder, die einen Hochrisikokontakt in ihrem Freizeitbereich (z.B. bei den Pfadfindern, in einem Jugend- oder Sportverein) hatten, dürfen nach einem negativen Test wohl zur Schule gehen.
Sekundarschulen
In den Sekundarschulen sieht die Sache etwas anders aus: Hier gelten die Regeln, die ansonsten überall in Belgien angewendet werden. Das bedeutet, dass Schulkinder und Jugendliche, die bereits ihre Basisimpfung haben (sprich die beiden ersten Impfungen), nach einem Hochrisikokontakt nicht mehr in Quarantäne gehen müssen und sie brauchen auch keinen PCR-Test vorzulegen.
Wer allerdings im Sekundarschulalter erst eine Impfung aufweisen kann, der muss nach einem Hochrisikokontakt oder bei einer Infizierung innerhalb der Familie 7 Tage in Quarantäne. Diese Quarantäne kann allerdings auf 4 Tage reduziert werden, wenn sich der Schüler oder die Schülerin täglich einem Selbsttest unterziehen und wenn dieser dann negativ ist. Ungeimpfte Sekundarschulkinder müssen sich nach einem Hochrisikokontakt für mindestens 7 Tage in Quarantäne begeben und dürfen erst wieder zur Schule gehen, wenn sie zwischen Tag 7 und Tag 10 nach dem Kontakt täglich einen negativen Selbsttest vorlegen können.
Und das Lehrpersonal?
Lehrerinnen und Lehrer, die geimpft sind und die innerhalb der vergangenen 5 Monate ihre zweite Impfung oder ihren Booster erhalten haben, müssen nach einem Hochrisikokontakt keinen PCR-Test vorlegen und brauchen sich demnach auch nicht mehr in Quarantäne begeben. Sie können zu ihren Schülern in die Klasse kommen.
Geimpfte Lehrpersonen, die in den letzten 5 Monaten weder ihre zweite Impfung, noch ihren Booster erhalten haben, müssen nach einem Hochrisikokontakt nach wie vor in Quarantäne gehen. Das gilt auch für die, die überhaupt nicht geimpft sind. Hier gelten die gleichen Regeln, die auch für das Sekundarschulwesen angewendet werden.
Diese neuen Test- und Quarantäneregelungen für das Schulwesen treten bei Schulbeginn am Montag (10. Januar) in Kraft und dauern bis zu den Krokus- bzw. den Karnevalsferien. Die Konferenz der Gesundheits- und Bildungsminister behält sich vor, bei Problemen durch Corona und/oder Omikron in den Schulen einzugreifen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen.