Belgiens Staatsrat hat im Prinzip keine Bedenken bei einer Impfpflicht beim Gesundheitspersonal
Der belgische Staatsrat hat keine prinzipiellen Bedenken gegen eine verpflichtete Coronaimpfung beim Gesundheitspersonal. Gegen das Vorhaben hatten Betroffene vor dem Staatsrat geklagt. Bundesgesundheitsminister Frank Vandenbroucke (Vooruit) will das Gesundheitspersonal ab April 2022 verpflichtet gegen Corona impfen lassen.
Diese Verpflichtung impliziert, dass Mitarbeiter des Pflege- und Gesundheitswesens, auch Ärzte, bei einer Verweigerung einer Impfung nicht länger an ihrem Arbeitsplatz weiterarbeiten dürfen, z.B. in Pflege- und Seniorenwohnheimen oder in Krankenhäusern.
Nach Ansicht des Staatsrates ist die belgische Bundesregierung dazu befugt, eine solche Maßnahme zu ergreifen. Eine solche Maßnahme sei auch nicht als unverhältnismäßig anzusehen.
Nach dem Gutachten des Staatsrates darf die Regierung auch vom nicht-medizinischem Personal in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verlangen, dass es sich gegen Corona impfen lässt.
Das betrifft z.B. das Reinigungs- oder Cateringpersonal. Doch dazu heißt es in Regierungskreisen, dass man sich dafür für zuständig hält. Dieser Bereich ist auch nicht im Gesetzesvorschlag von Gesundheitsminister Vandenbroucke vorgesehen.
Aber, der Staatsrat ist mit dem Bereich der Klage einverstanden, nach dem eine Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eine Diskriminierung darstellt, da eine generelle Impfpflicht in Belgien (noch) nicht besteht, wonach andere Vertreter der Gesellschaft nicht verpflichtet geimpft werden.