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Mord in Beveren: Staatsanwaltschaft beantragt die Amtsenthebung des Jugendgerichts

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, das Jugendgericht für die drei Minderjährigen, die des Mordes an David Polfliet (42) im März in Beveren verdächtigt werden, für unzuständig zu erklären, berichtet die Tageszeitung ‚Het Nieuwsblad‘ am Samstag. Die Staatsanwaltschaft von Ostflandern bestätigt, dass ein solcher Antrag für die beiden Minderjährigen aus dieser Provinz gestellt wurde.

Die Leiche von David Polfliet wurde am 6. März 2021 in einem Park in Beveren (Foto) neben den Bahngleisen am Lesseliersdreef gefunden. Der Mann war zusammengeschlagen worden, alles deutete auf einen gewaltsamen Tod hin. Das Opfer war von den drei minderjährigen Verdächtigen über die Dating-App Grindr in den Park gelockt worden.

Die Verdächtigen hatten sich nach der Tat der Polizei gestellt. Alle drei sind minderjährig. Der Jüngste ist 16 Jahre alt und stammt aus Kieldrecht, während die beiden anderen 17 Jahre alt sind und einer aus Antwerpen und der andere aus Verrebroek stammen. Alle drei wurden zunächst in der geschlossene Jugendstrafanstalt "De Grubbe" in Everberg untergebracht, bevor sie in eine andere Einrichtung verlegt wurden. Der jüngste Verdächtige floh im September aus dem Jugendheim in Wingene, bevor er schließlich in einem Hotel in Blankenberge festgenommen wurde, wo er sich in einem Schrank versteckt hatte.

In ihren Aussagen gaben die Jugendlichen an, dass sie das Opfer ausrauben, aber nicht töten wollten. Laut Autopsiebericht starb David Polfliet, nachdem er infolge einer Stichverletzung am Bein verblutet war. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien und dass der homophobe Charakter des Mordes noch nicht feststehe.

Die Anhörung vor dem Jugendgericht in Dendermonde findet Ende Januar statt, die Entscheidung über die Abtretung der Zuständigkeit wird Anfang Februar erwartet. Das Verfahren für den Jugendlichen aus in Antwerpen ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Wenn es zu einer Abtretung kommt, können die Minderjährigen vor einem Sondergericht des Jugendkammer oder vor einem Schwurgericht angeklagt werden.

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