Die Niederlande liefern den Verdächtigen im Mordfall Dean an Belgien aus
Die internationale Kammer für Rechtshilfe in Amsterdam hat beschlossen, Dave De Kock, den Hauptverdächtigen im Entführungs- und Mordfall des 4 Jahre alten Jungen Dean Verberckmoes, an die belgische Justiz auszuliefern. De Kock hatte gegen die Auslieferung geklagt, doch jetzt entspricht die entsprechende Kammer in den Niederlanden dem Auslieferungsgesuchen der belgischen Justiz. Gegen diesen Auslieferungsbeschluss ist keine Berufung möglich. De Kock wird in den kommenden 10 Tagen nach Belgien überstellt.
Der 4 Jahre alte Dean Verberckmoes und Dave De Kock waren zum letzten Mal am 12. Januar in Sint-Niklaas in Ostflandern gemeinsam gesehen worden. De Kock und dessen ebenfalls in Haft befindliche Freundin sollten auf den Kleinen in ihrer gemeinsamen Wohnung in Sint-Gillies-Waas, ebenfalls in Ostflandern, aufpassen. De Kock ist ein Bekannter der Mutter des Kindes.
Was danach passierte, ist unklar. Die Leiche des Kindes wurde am 17. Januar in den Niederlanden, genauer in Neeltje Jans in Zeeland entdeckt und De Kock wurde ebenfalls in den Niederlanden festgenommen. De Kock selber sagt laut seinem Anwalt, dass er das Kind nicht entführt und umgebracht habe. Ihm sei lediglich unterlassene Hilfeleistung bei einer Person in Not vorzuwerfen.
Die Staatsanwaltschaften von Belgien und den Niederlanden sind sich bereits einig, dass die Ermittlungen und der Prozess gegen Dave De Kock in unserem Land geführt werden sollen, denn aus den ersten Ermittlungen ist offenbar ersichtlich geworden, dass sich die Begebenheiten, die zum Tod des Kindes geführt haben, in Belgien abgespielt haben.
Der Verdächtige selbst will übrigens nicht in Belgien vor Gericht verurteilt werden und zieht es vor, in den Niederlanden zu bleiben, weil die Haftbedingungen hier besser seien, als in seinem Heimatland. Doch gegen seine Auslieferung an die belgische Justiz kann keine Berufung mehr in den Niederlanden eingelegt werden.