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Strenge Verkehrs- und Nutzungsregeln für E-Steps in Belgien: Fahrverbot für Unter-16-Jährige

Die Verkehrsminister aus Bund, Ländern und Regionen in Belgien haben die Regelungen für Elektroroller, die sogenannten E-Steps oder E-Scooter, verschärft. Diese Regelungen gelten auch für Mono-Wheels, Hoverboards und Segways. Junge Leute unter 16 dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr nutzen und das Fahren aus Bürgersteigen ist ebenfalls untersagt. Die Verkehrsminister sahen sich gezwungen, hier aus Sicherheitsgründen strengere Maßnahmen einzuführen.

Fahrzeuge, wie die Elektroroller sind in den vergangenen Jahren auch in Belgien in Massen aufgetaucht und neben Mietrollern nutzen auch viele Leute solche E-Steps, die ihnen selbst gehören, z.B. zum Pendeln zwischen zu Hause und dem Arbeitsplatz, bzw. zum Einkaufen oder auf dem Schulweg. Doch im Laufe der Zeit häuften sich die Unfälle, in die zumeist auch Fußgänger auf den Gehwegen verwickelt wurden.

2020 gab es alleine in Flandern rund 200 Unfälle mit E-Steps, Mono-Wheels, Hoverboards und Segways, bei denen 2 Menschen ihr Leben verloren. Letztes Jahr waren es über 1.000 Unfälle mit 4 Toten. Diese Zahl rief förmlich nach deutlichen und einheitlichen Regelungen in ganz Belgien. Die Mobilitätsminister und -ministerinnen aus den verschieden Ebenen einigten sich jetzt auf ein Paket an Verkehrsregeln für solche Fahrzeuge, die ab dem kommenden Sommer greifen werden.

Was wurde vereinbart?

  • Ein Verbot für das Fahren mit E-Steps für Jugendliche unter 16 Jahren, weil für junge Menschen das Fahren mit Fahrzeugen, die bis zu 25 km/h fahren können, zu gefährlich im öffentlichen Raum ist.
  • E-Steps dürfen nicht mehr auf Bürgersteigen fahren. Nur Personen mit körperlichen Einschränkungen dürfen ihre Kleinfahrzeuge auf Gehwegen weiter benutzen. In Fußgängerzonen werden Schilder darauf hinweisen, ob das Fahren mit Elektrorollern zugelassen ist -wenn, dann aber nur im Schritttempo. Übertretungen werden mit Bußgeldern von 58 € geahndet.
  • Zudem ist es verboten, zu zweit auf einem E-Step zu fahren. Hier gelten die gleichen Bußgelder.
  • Um die chaotischen Zustände von wild abgestellten Rollern zu beenden, werden Parkzonen für E-Roller eingerichtet. Dies trifft für die Miet-Roller zu. Wer nach dem Greifen der neuen Gesetze seinen Miet-Roller noch außerhalb solcher Parkzonen zurücklässt, muss mit einem Bußgeld über 116 € rechnen.

Für alle Verkehrsminister in Bund, Ländern und Regionen ist wichtig, dass solche Fahrzeuge im Nahverkehr vor allem in den Großstädten als Ergänzung des ÖPNV und der Nutzung von Autos genutzt werden. Doch eine einheitliche Regelung, die auch und gerade mehr Respekt für die anderen Verkehrsteilnehmer, wie nicht zuletzt die Fußgänger, drängte sich förmlich auf. 

Zurückgelassene Miet-Steps und Miet-Räder am Brüsseler Nordbahnhof

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