Die flämische Landesregierung startet eine öffentliche Untersuchung des Stickstoff-Dossiers

Flanderns Regierung bringt ab dem 19. April eine öffentliche Untersuchung über die Herangehensweise an das Stickstoff-Dossier auf den Weg. Dies kündigte Landesumweltministerin Zuhal Demir (N-VA) jetzt an. Alle flämischen Haushalte werden dazu zwei Monate lang die Zeit haben, um Anmerkungen zum Entwurf für die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stickstoff zu machen.

Ende Februar hatte sich die flämische Landesregierung auf ein Abkommen geeinigt, mit dem der Ausstoß von Stickstoff und Ammoniak aus Industrie und Landwirtschaft deutlich verringert werden soll. Konkret wurde dabei der Schwellenwert für Ammoniak aus der Viehzucht und der Verarbeitung bzw. Verwendung von Mist auf 0,025 % gesenkt und von NOx in der Industrie und im Transportwesen auf 1 %. Für die Landwirtschaft bedeutet dies, dass etwa 40 der am schwersten die Umwelt schädigenden Agrarunternehmen bis 2025 schließen müssen.  

Was sagt das Abkommen zur Stickstoff-Politik? 

Beim Abkommen zum Thema Stickstoff handelt es sich um den Versuch, den Ausstoß dieses Stoffs zu verringern. Ammoniak ist z.B. eine schädliche Form von Stickstoff und dieses entsteht in der Geflügel- und Schweinezucht. Doch auch der Straßenverkehr stößt Stickstoff über Benzin und Diesel aus. Nicht zuletzt gehört auch die Verbrennung von Gas und Öl zum Heizen Stickstoff aus. Und dieser Stickstoff fällt aus der Luft wieder auf die Erde zurück und kann zu Gesundheitsschäden führen. Zudem stört er die Biodiversität in der Tier- und Pflanzenwelt. Die Industrie führte in Flandern in letzter Zeit massiv Investitionen in Filteranlagen durch und auch die Autoindustrie sucht nach Innovationen (Stichwort Elektromobilität).

Doch in der Landwirtschaft sind Lösungen viel schwieriger zu finden. In dieser Frage hat die flämische Landesregierung beschlossen, dass der Schweinebestand bis 2030 um 30 % verkleinert werden muss und dass Landwirte, die Betriebe führen, die enorm umweltschädlich arbeiten, kompensiert werden oder dass ihre Bauernhöfe und Ländereien mit Mitteln aus der Landeskasse erworben werden. Das ist bis 2025 für aktuell 40 Betriebe der Fall und bis zu 120 weitere landwirtschaftliche Unternehmen müssen sich (entschädigt) anpassen oder können freiwillig (entschädigt) aufgeben. Dafür hat die Landesregierung im vorliegenden Abkommen 3,6 Mia. € vorgesehen. 

 

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