Lösung gefunden für geistig behinderten 16-Jährigen, der seit Montag in Polizeizelle eingesperrt war
Für den 16-jährigen Jungen mit Autismus und ADHS, der sich in einer schwierigen Familiensituation befand, ist eine Lösung gefunden worden. Der Junge befand sich seit Montag in einer Polizeizelle, weil alle geeigneten Jugenderziehungseinrichtungen zurzeit voll belegt sind. Auf Twitter prangerte der Jugendrichter von Antwerpen, Christian Denoyelle, das Problem der Unterbringung gefährdeter Jugendlicher an. Heute wird Junge vorübergehend in einem Krisenzentrum untergebracht. Ab nächster Woche gibt es eine langfristige Lösung.
Auf Twitter teilte Jugendrichter Christian Denoyelle mit, dass ein 16-jähriger Jugendlicher mit der emotionalen Intelligenz eines Kindes seit Montagabend in einer Polizeizelle eingesperrt ist.
"Das sind Bedingungen, die man zurecht als mittelalterlich bezeichnen kann", reagierte der Sprecher der Jugendgerichte in Antwerpen, Luk Versteylen, auf Radio 2 (VRT). "Außerdem wissen wir, dass regelmäßig Plätze frei werden. Aber aufgrund eines internen Verteilungsschlüssels der flämischen Behörde Opgroeien (Jugenderziehungsmaßnahmen) wurde nirgends ein Platz angebote, was die Dinge noch schlimmer macht."
Der inhaftierte Jugendliche hat keine Straftaten begangen, lebte aber in einer schwierigen Familiensituation, so dass der Jugendrichter ihn in einer streng überwachten Gemeinschaftseinrichtung unterbringen wollte. Ohne einen freien Platz wurde der Junge in eine Zelle gesperrt.
Im September könnte das Problem sich noch verschärfen
Die Jugendrichter in Antwerpen bezeichnen diesen Mangel an Betreuungsplätzen als frustrierend. "In diesem Jahr hatten wir bereits vier sogenannte nicht umsetzbare Entscheidungen", sagte Jugendrichter Christian Denoyelle.
Das Jugendgericht Antwerpen befürchtet zudem, dass sich das Problem noch weiter verschärfen wird. "Ab September dieses Jahres wird ein neues flämisches Dekret in Kraft treten. Es besagt, dass Jugendliche, deren Situation besorgniserregend ist, nicht mehr in Gemeinschaftseinrichtungen wie Everberg oder Mol aufgenommen werden dürfen."
"Laut Flandern müssen diese Jugendlichen in privaten Hochsicherheitseinrichtungen untergebracht werden", erklärt der Richter. "Leider hört man jetzt, dass diese Einrichtungen Jugendliche mit schweren Problemen oft an .... Gemeinschaftseinrichtungen verweisen."
Die Behörde reagiert
Laut dem Generaldirektor der Behörde Opgroeien, Bruno Vanobbergen, gab es für den Jungen tatsächlich keinen Platz mehr in einer Gemeinschaftseinrichtung, aber das Jugendamt habe dem Jungen nach seinen Angaben eine vorübergehende Notunterkunft angeboten. Das Jugendgericht habe dies jedoch abgelehnt, sagte er in der Morgensendung De ochtend von Radio 1 (VRT).
Laut Bruno Vanobbergen befindet sich die Behörde derzeit in einer Übergangsphase, aber in den bestehenden Aufnahmeeinrichtungen sind 150 Plätze in "sicheren Unterkünften" vorgesehen, von denen 120 bis September zur Verfügung stehen sollen.
In der Zwischenzeit suche die Behörde weiterhin nach einem geeigneten Platz für den Jugendlichen, versicherte Vanobbergen.