Probleme mit Ihrem Ryanair-Flug wegen des Streiks am kommenden Wochenende? Worauf haben sie Recht?
Wer für das kommende Wochenende in Belgien einen Flug mit der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair in Charleroi oder Brüssel geplant hatte, muss möglicherweise umplanen. Das belgische Kabinenpersonal von Ryanair hat nämlich angekündigt, dass es vom 22. bis 24. April streiken wird. Was tun, wenn Ihr Flug ausfällt? Dies sind Ihre Rechte.
Seit 2004 sind Fluggäste in Europa wesentlich besser gegen große Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung durch Fluggesellschaften geschützt. Angesichts der Probleme, die sich an diesem Wochenende aufgrund eines Streiks bei Ryanair abzeichnen, kann es nicht schaden, diese Rechte noch einmal in Erinnerung zu rufen.
Wenn also Ihr Ryanair-Flug am Wochenende wegen des Streiks gestrichen wird oder sich um mehr als 5 Stunden verspätet, haben Sie Anspruch darauf:
- Informationen: Ryanair muss Sie schriftlich informieren und Ihnen die Regeln für Entschädigung und Unterstützung mitteilen. Das Unternehmen muss auch Angaben zu der Behörde machen, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
- Hilfsleistungen: Sie haben das Recht auf einen alternativen Flug (oder Rückflug), sobald dies möglich ist, oder auf Erstattung des Flugpreises innerhalb von 7 Tagen, wenn die Reise durch die Verspätung sinnlos geworden ist.
- Unterbringung: Ryanair muss Ihnen Erfrischungen, Mahlzeiten und (falls erforderlich) Unterkunft und Transfers zur Verfügung stellen. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf zwei kostenlose Telefongespräche (oder Telexe, Faxe, E-Mails), während Sie auf einen späteren Flug warten.
- Entschädigung: Die Höhe der Entschädigung liegt je nach Dauer der Reise zwischen 250 und 600 €.
Es gibt ein paar Ausnahmen:
Wenn Ryanair nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die das Unternehmen nicht vermeiden konnte ("höhere Gewalt"), können diese Rechte nicht mehr geltend gemacht werden. Ein angekündigter Streik innerhalb des Unternehmens fällt jedoch rechtlich nicht unter höhere Gewalt.
Hat Ihr Flug eine Verspätung von 3 bis 5 Stunden, haben Sie keinen Anspruch auf einen Ersatzflug oder eine vollständige Erstattung, sondern auf eine Ausgleichszahlung.
Hat Ihr Flug weniger als 3 Stunden Verspätung, haben Sie ebenfalls keinen Anspruch auf eine Entschädigung. In diesem Fall hängt die Entschädigung auch von der Dauer und der Entfernung des verspäteten Fluges ab.
"Fordern Sie Ihre Rechte ein"
Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Eva De Bleeker (Open VLD), hofft nach eigenen Angaben darauf, "dass noch in dieser Woche eine Lösung (für den Sozialkonflikt) gefunden wird".
"Aber wenn das nicht der Fall ist, sollten die Fluggäste wissen, dass sie Rechte haben. Wenn ihr Flug annulliert wird oder sich stark verspätet, haben sie Anspruch auf eine Entschädigung. Ich fordere sie auch auf, diese tatsächlich in Anspruch zu nehmen. Außerdem fordere ich die Fluggesellschaft auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und das Notwendige zu tun, um die Passagiere zu entschädigen."
Allerdings tat sich Ryanair hiermit in der Vergangenheit schon öfters schwer.