Zusätzliche Schutzmaßnahmen für 18 Schiffswracks, die auf dem Grund der belgischen Nordsee liegen

Nordseeminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) lässt 18 historische Schiffswracks, die auf dem Grund im belgischen Teil der Nordsee liegen, unter besonderen Schutz stellen. In einem Umkreis von 150 Metern um die jeweiligen Wracks herum darf nicht mehr gefischt werden. Zudem ist es dort verboten, zu Ankern und den Meeresboden aufzuwühlen. Dies soll weitere Schäden an den Wracks vermeiden.

Im belgischen Teil der Nordsee sind ungefähr 280 Wracks von Schiffen registriert. Zwei von drei dieser Schiffswracks stammen aus dem Ersten oder dem Zweiten Weltkrieg. Doch nicht nur diese Wracks zeigen ein historisches Bild einer Kultur und einer Technikgeschichte, die denkmalschutzwürdig ist. Nicht zuletzt gelten einige dieser versunkenen Schiffe als Seemannsgrab, denn bei weitem nicht immer überlebten die Besatzungsmitglieder eine Havarie oder einen Abschuss nicht. Und auch der ökologische Wert solcher Wracks ist heute nicht zu unterschätzen, denn hier legen viele Fische und Meerestiere ihren Laich ab, z.B. der Kabeljau, denn die Bedingungen hier sind dafür ideal.

Nicht alle dieser rund 280 Wracks sind noch in einem guten Zustand. Manche wurden in der Vergangenheit gesprengt oder dem Meeresboden regelrecht gleichgemacht, da sie die Schifffahrt behinderten. Andere wurden bei Plünderungen von Tauchern beschädigt. Nicht selten sorgten auch Anker für Beschädigungen und auch die Fischerei mit Schleppnetzen richtete teilweise erhebliche Schäden an.

Kontrollen

Doch jetzt werden die wichtigsten Wracks unter besonderen Schutz gestellt. Bundesjustizminister Vincent Van Quickenborn (Open VLD), der in der belgischen Regierung auch für die Belange der Nordsee zuständig ist, will diesen Teil des Kulturerbes für die nächsten Generationen sichern. Seit dem vergangenen Jahr steht jedes Wrack in der belgischen Nordsee, dass älter als 100 Jahre ist, automatisch unter Denkmalschutz. Jetzt werden 18 bestimmte Schiffswracks besonders geschützt. In einem Umkreis von 150 Metern rund um deren Lage ist das Fischen und das Ankerwerfen verboten und es ist zudem untersagt, dort den Meeresboden aufzuwühlen. Jede Art der Fischerei ist hier untersagt: Schleppnetze, Dreggen…

Bei den so besser gesicherten Schiffen handelt es sich u.a. um das Torpedoboot T-319, um die HMS Griper, um den Aufklärer „Senator Sthamer“ und um das U-Boot „UB III“ (Skizze unten). Bei der Sicherung und der Beobachtung dieser Wracks helfen die verschiedensten Behörden im Bereich Schifffahrt und Nordsee mit. Schiffe, die sich in der Umgebung dieser Wracks auffällig verhalten, werden zielgerichtet kontrolliert und auch die Hubschrauber der Küstenwacht und die Flugzeuge, die auf Suche nach Schiffen sind, die ihre Tanks auf hoher See reinigen oder leeren, halten ein Auge auf die Lage der 18 Wrack-Standorte.   

Skizze der "UB III"
Tomas Termote

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