Keine Unterkünfte bereitgestellt: Belgiens Einwanderungsbehörde im laufenden Jahr schon 740 Mal verurteilt
Fedasil, die staatliche belgische Einwanderungsbehörde ist in diesem Jahr bereits 740 Mal verurteilt worden, weil sie Migranten eine ihnen gesetzlich zustehende Unterkunft nicht zuteilen konnte, wie die flämische Tageszeitung Het Nieuwsblad am Mittwoch berichtet.
Die Behörde ist gesetzlich dazu verpflichtet, Einwanderern und Schutzsuchenden eine Unterkunft zu besorgen und diese zu verpflegen. Doch täglich werden Asylsuchende vor dem Anmeldezentrum von Fedasil in der ehemaligen Brüsseler Kaserne „Klein Kasteeltje“ weggeschickt und vertröstet.
Sie haben zwar die Zusage von Fedasil erhalten, dass sie auf eine Warteliste gesetzt werden, doch sie müssen einige Nächte auf der Straße verbringen. Davon sind in erster Linie allein eingereiste Männer betroffen, doch ab und zu müssen auch Familien mit Kindern vertröstet werden.
Das Flüchtlingswerk Flandern hat inzwischen eine juristische Beratungsstelle in der Nähe des „Klein Kasteeltje“ eingerichtet. Die Mitarbeiter dort erstatten regelmäßig Anzeige, wenn sich bei ihnen Asylbewerber melden, denen keine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden. Wer in einem solchen Fall mithilfe des Flüchtlingswerks eine einstweilige Verfügung erreichen kann, bekommt automatisch doch eine Unterkunft.
In den letzten Jahren dauert es in Belgien oftmals sehr lang, bis die Anträge von Asylbewerbern bearbeitet worden sind. Für die Dauer dieser Verfahren muss Fedasil den Betroffenen Unterkunft, Verpflegung und Hygienemöglichkeiten bieten, doch solche Unterbringungsmöglichkeiten sind zwischen in unserem Land rar gesät.