Verurteilter flüchtiger Kinderschänder auf der belgischen Most Wanted-Liste - Schnell geschnappt

Die belgische Justiz hat den 54 Jahre alten Kinderschänder Rony V. W. (Fotos), der Ende der vergangenen Woche vor dem Berufungsgericht in Gent in Abwesenheit wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen zu 6 Jahren Haft und 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt wurde, auf die Most Wanted-Liste gesetzt. Dies meldet die Bundespolizei, die einen internationalen Haftbefehl ausgeschrieben hatte. Van Weyenberg hatte sich am Wochenende aus Ibiza gemeldet: „Schön warm hier.“ Doch das war eine falsche Fährte. Er wurde schon am Montag in den Niederlanden gefasst.

Rony V. W. war am vergangenen Freitag bei der Urteilsverkündung in Gent nicht im Gerichtssaal und wurde sofort zur Festnahme ausgeschrieben. Doch die Polizei konnte ihn nicht auffinden. Inzwischen wurde er national und international mit einem europäischen Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben.

V. W. wurde bereits Anfang letzter Woche auf die belgische Most Wanted-Liste (die Liste der am meisten gesuchten hiesigen Straftäter) gesetzt und inzwischen war auch das Fugitive Active Search Team (FAST) der Bundespolizei auf ihn angesetzt. Dieses Team arbeitet bereits mit ähnlichen ausländischen Spezialeinheiten zusammen. 

Am Strand von Ibiza?

Der Gesuchte ließ am Sonntag via Facebook wissen, dass er sich auf Ibiza aufhält: „Schön warm hier.“ Er gab an, dass er an einem Strand in der Nähe des Flughafens der Ferieninsel sei. Gegenüber dem flämischen Privatsender VTM sagte V. W., dass er vor dem Kassationshof in Berufung gegen das Urteil gehen werde.

Doch all das waren falsche Fährten. Am Mittwochmorgen hab Belgiens Justizminister Vincent Van Quickenborne (Open VLD) via Twitter bekannt, dass FAST-Teams aus Belgien und den Niederlanden Rony V.W. in unserm Nachbarland festgenommen haben. Er sei in der Gegend von Heerlen in der niederländischen Provinz Südlimburg unweit der Grenzen zu Belgien und zu Deutschland auf offener Straße aufgegriffen worden, teilte ein FAST-Sprecher dazu später mit: „Der Fahndungsaufruf hat sich sofort gelohnt.“  

Freispruch in erster Instanz

Der Mann aus Brügge war in seiner Heimatstadt in erster Instanz freigesprochen worden, doch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung. Jetzt wurde der 54-Jährige wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen, wegen sexueller Ausbeutung von Kindern und wegen Kinderpornografie zu 6 Jahren Haft und 10 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt.  

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