Verbraucherschutz: Strengere Regelung gegen irreführende Preisnachlässe tritt in Kraft

Am heutigen Samstag tritt eine neue Verordnung in Kraft, die die Verbraucher besser vor irreführenden Preisnachlässen schützt. Sie setzt eine EU-Richtlinie um und garantiert ihnen auch bessere Informationen, indem sie gefälschte Bewertungen („reviews“, Ratings von anderen Verbrauchern) verbietet und eine Informationspflicht für Verkaufsplattformen einführt.

Konkret wird die neue Regelung vor allem verhindern, dass kurz vor dem Schlussverkauf künstliche Preiserhöhungen vorgenommen werden, um danach besonders verlockende Preisnachlässe anzukündigen. So müssen die Geschäfte den Referenzpreis, d. h. den niedrigsten Preis während der vorangegangenen 30 Tage, neben dem Schlussverkaufspreis angeben.

Im E-Commerce wird der Schutz von persönlichen Daten der Konsumenten verbessert. Außerdem werden dort gefälschte Bewertungen verboten, damit die Verbraucher online nicht mehr durch irreführende oder manipulierte Bewertungen und Empfehlungen getäuscht werden.

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